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Vorlage - 067/2021  

Betreff: Anpassung des Nutzungsentgeltes für den Grund und Boden von Garten- und Erholungsgrundstücken
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Friedrich
Oberbürgermeister
Federführend:Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Römer, Grit
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
15.07.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode      
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Nutzungsentgeltes für unbebaute Garten- und Erholungsgrundstücke zum 01.01.2022 um 0,05 €/m² auf 0,30 €/m² im Jahr.
  2. Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Nutzungsentgeltes für bebaute Garten- und Erholungsgrundstücke zum 01.01.2022 um 0,10 €/m² auf 0,60 €/m² im Jahr.

                        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.03.4411000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

16.993,80 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                       

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Begründung:

Das Nutzungsentgelt für Garten- und Erholungsgrundstücke wurde seit dem Jahr 2006 nicht angepasst.

Die Nutzungsentgelte für unbebaute Garten- und Erholungsgrundstücke sollen von bisher 0,25 €/m² im Jahr auf 0,30 €/m² im Jahr und für bebaute Garten- und Erholungsgrundstücke von bisher 0,50 €/m² im Jahr auf 0,60 €/m² im Jahr angepasst werden. Dies entspricht jeweils einer Erhöhung der Pacht von 20% (in 15 Jahren) und bleibt damit unter den vergleichbar gesetzlichen Regelungen im Wohnmietrecht (20% in 3 Jahren § 558 Abs. 3 BGB). Beispielhaft ergeben sich somit für den Pächter eines durchschnittlichen Gartens von 360 m² in einer Gartenanlage Mehrkosten i.H. v. 26,00 € pro Jahr. Bei bebauten Gartenflächen wird gemäß Beschluss des Stadtrates die Fläche über 500 m² als unbebaute Fläche berechnet. Die Mehreinnahme für die Stadt Wernigerode beträgt 16.993,80 € pro Jahr. Somit entspricht die Pacht für o.g. Flächen den ortsüblichen Entgelten für Freizeit- und Erholungs-grundstücke in Sachsen-Anhalt.

                                       

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Gaffert

Oberbürgermeister                                       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄV_2021_08_30 (109 KB)