Vorlage - 067/2021
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- Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Nutzungsentgeltes für unbebaute Garten- und Erholungsgrundstücke zum 01.01.2022 um 0,05 €/m² auf 0,30 €/m² im Jahr.
- Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Nutzungsentgeltes für bebaute Garten- und Erholungsgrundstücke zum 01.01.2022 um 0,10 €/m² auf 0,60 €/m² im Jahr.
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.03.4411000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: | 16.993,80 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Das Nutzungsentgelt für Garten- und Erholungsgrundstücke wurde seit dem Jahr 2006 nicht angepasst.
Die Nutzungsentgelte für unbebaute Garten- und Erholungsgrundstücke sollen von bisher 0,25 €/m² im Jahr auf 0,30 €/m² im Jahr und für bebaute Garten- und Erholungsgrundstücke von bisher 0,50 €/m² im Jahr auf 0,60 €/m² im Jahr angepasst werden. Dies entspricht jeweils einer Erhöhung der Pacht von 20% (in 15 Jahren) und bleibt damit unter den vergleichbar gesetzlichen Regelungen im Wohnmietrecht (20% in 3 Jahren § 558 Abs. 3 BGB). Beispielhaft ergeben sich somit für den Pächter eines durchschnittlichen Gartens von 360 m² in einer Gartenanlage Mehrkosten i.H. v. 26,00 € pro Jahr. Bei bebauten Gartenflächen wird gemäß Beschluss des Stadtrates die Fläche über 500 m² als unbebaute Fläche berechnet. Die Mehreinnahme für die Stadt Wernigerode beträgt 16.993,80 € pro Jahr. Somit entspricht die Pacht für o.g. Flächen den ortsüblichen Entgelten für Freizeit- und Erholungs-grundstücke in Sachsen-Anhalt.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | ÄV_2021_08_30 (109 KB) |