Vorlage - 066/2021
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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Richtlinie über die Führung des „Ehrenbuchs des Sports der Stadt Wernigerode".
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln | X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Jedes Jahr werden Wernigeröder Sportlerinnen und Sportler geehrt, die sich durch ihr persönliches Engagement oder ihre gezeigten Leistungen um den Sport in Wernigerode verdient gemacht haben.
In den vergangenen 2 Jahren hat sich bei der Sichtung der Anträge auf Eintragung ins Ehrenbuch des Sports gezeigt, dass für Sportler das Kriterium der Mindestteilnehmerzahl an Wettkämpfen im § 3 Abs. 3 a und b sehr schwer zu erfüllen ist.
Sehr häufig wird daher die geforderte Teilnehmerzahl in der Altersgruppe und Disziplin nicht erreicht. Um die Leistung der Sportler nicht herabzuwürdigen, wurde sich gemeinsam mit dem Gremium Runder Tisch Sport für eine Änderung ausgesprochen. Die Mindestteilnehmerzahl soll auf 10 Teilnehmer herabgesetzt werden.
Weiterhin gibt es eine Ergänzung des § 3 Abs. 3 Nr. 5. Eingefügt wird hinter dem Wortlaut anerkannter Sportverbände: „…oder gleichwertige, überregionale Meisterschaften im Schülerbereich.“
Ebenfalls neu hinzugefügt wird im § 3 Abs. 4, dass bei mehreren Erfolgen des Sportlers im gleichen Jahr nur die am höchsten zu bewertende Leistung ins Ehrenbuch eingetragen wird. Hintergrund dieses Satzes ist, dass die Vereine zumeist mehrere Leistungen eines Sportlers angeben. Aus Kapazitätsgründen im Ehrenbuch, würde fortan unter jedem Sportler nur die am höchsten zu bewertende Leistung aufgeführt sein.
Gaffert
Oberbürgermeister