Vorlage - 065/2021
|
|
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode.
Art der Aufgabe:
| |||
| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/ Maßnahmen-Nr.: 5.4.6.01.4321000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Mindereinnahmen in Höhe von: | 20.000,00 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
|
| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
|
|
|
|
| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
|
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
|
|
| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
|
|
Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
|
| X |
|
| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
|
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
|
| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
|
Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | X |
|
|
| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
|
|
Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen | X |
|
|
| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soziale Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
|
|
| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
|
S2. Bildung ganzheitlich leben
|
| X |
|
| K2. Werte reflektieren und vermitteln
|
| X |
|
S3. Sicher leben - Risiken minimieren
|
| X |
|
| K3. Vielfalt leben
|
| X |
|
S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
|
| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
|
S5. Sozialen Ausgleich schaffen
|
| X |
|
| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
|
| X |
|
Begründung:
Nach Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung zum 08.07.2020 mehren sich in den Phasen der coronabedingten Lockerungen Beschwerden von Touristen über die derzeit geltenden, hohen Parkgebühren. Im Bereich Wohnmobillparken wird die Tagesgebühr von 20,00 Euro im Verhältnis zur mangelhaften Infrastruktur (z.B. Sanitäranlagen am Katzenteich nur bis 18 Uhr geöffnet, zeitlich eingeschränkte Bewirtschaftung der Sanitäranlagen am Anger) stark kritisiert.
Auch die Abschaffung der Tageskarte für PKW führt vermehrt zu Kritik im Bereich des Ordnungsamtes und auch der Wernigerode Tourismus GmbH. Diesen, auch in touristischen Foren präsenten Kritiken soll durch die vorgeschlagenen Änderungen Rechnung getragen werden.
Desweiteren sollen die erfolgten textlichen Änderungen zur Verbesserung der Klarheit der Parkgebüh-renordnung beitragen. Weiterhin wird im neu hinzugefügten Paragraf 5 die Möglichkeit eröffnet, bei Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für z.B. Großveranstaltungen die Parkgebühren und Bewirtschaftungszeiten entsprechend den Erfordernissen anzupassen und so auch ggf. Mehreinnahmen für die Stadt zu generieren.
In Paragraf 2 Abs. 1 soll die Parkgebührenfreiheit für die ersten 30 Minuten gestrichen werden. Die „Brötchentaste“ war eingeführt worden, um einen schnellen Einkauf mit dem Auto zu ermöglichen. Tatsächlich wird hier ein kurzfristiger Autoverkehr in die Innenstadt befördert, der aus ökologischen Gründen fragwürdig ist, aber auch den Parkdruck insbesondere für die Anwohner weiter erhöht hat. Auch der Innenstadtbesuch mit (e-) Bikes könnte damit noch ein Stück attraktiver werden.
Die Änderungen im Paragraf 3 Abs. 1 sollen perspektivisch die praktikablere Anwendung der Parkgebührenordnung ermöglichen, da durch das Entfallen der Gebührenbenennung die Parkgebührenordnung nicht bei jeder Änderung der Gebührenverordnung zur Straßenverkehrsordnung angepasst werden muss.
Gaffert
Oberbürgermeister
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | Parkgebührenordnung Beschlussvorlage (64 KB) | ||
![]() |
2 | ÄV_2021_10_14 (189 KB) | ||
![]() |
3 | ÄV2_2021_10_14 (21 KB) | ||
![]() |
4 | ÄV3_2021_10_14 (21 KB) | ||
![]() |
5 | ÄV4_2021_10_14 (21 KB) | ||
![]() |
6 | ÄV_2021_10_18 (194 KB) |