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Vorlage - 057/2021  

Betreff: Neubau Brücke Kruskastraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Kramer
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Sänger, Julia
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
15.07.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses abgelehnt   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode abgelehnt   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den Neubau einer Fußgängerbrücke über die Holtemme zur Verbindung der Straßen Am Auerhahn und Kruskastraße in der Variante Bogenbrücke stark ausgeprägt.

                                        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

350.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

 

X

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

 

X

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

 

X

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

 

X

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                             

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Mit Beschluss vom 02.07.2020 wurde der Abriss der Brücke Kruskastraße, zugunsten der Hochwasservorsorge, entschieden. Der Abriss unter Wiederherstellung der Ufermauer und Straßenanschlüsse ist mit 90.000,00 € Kosten verbunden. Nebenbestimmung ist die Vorlage von Entwürfen zu hochwassersicheren und barrierefreien Brückenbauwerken mit belastbaren Kostenschätzungen.

 

Unter den angegebenen Randbedingungen wurden bereits drei Varianten für eine Fußgängerbrücke erarbeitet und vorgestellt. Alle Varianten genügen zunächst den gestellten Ansprüchen, schränken jedoch die Einfahrt in den Forellenstieg für Rettungskräfte und Lieferverkehr ein. Sowohl aus internen Diskussionen, als auch aus Hinweisen der Bevölkerung und Politik, wurden weitere Möglichkeiten erarbeitet, die jeweils von den oben genannten Zielvorstellungen nur gering abweichen.

 

Demnach stellt eine stärker ausgebildete Bogenbrücke einen guten Kompromiss aus Hochwasserschutz, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit dar, ohne weitere Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.

 

-          Eine Rampe lediglich Am Auerhahn nötig

-          Hochwasserschutz HQ100 + 50cm im Scheitelpunkt gegeben (Randbereiche durch Schürzen gesichert)

-          Neigung der Brücke übersteigt auf einer Länge von nur ca. 1m die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit (Toleranz auf kurzen Strecken 10 %)

-          Keinerlei Einschränkungen in weiteren Bewertungskriterien

 


 

                                             

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i. V. Kramer

stellv. Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen

2 Zeichnungen

Randbedingungen

                                             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (130 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (307 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (32 KB)    
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