Vorlage - 057/2021
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Der Stadtrat beschließt den Neubau einer Fußgängerbrücke über die Holtemme zur Verbindung der Straßen Am Auerhahn und Kruskastraße in der Variante Bogenbrücke stark ausgeprägt.
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | 350.000,00 EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
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| X |
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
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| X |
Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
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| X |
| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
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| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Mit Beschluss vom 02.07.2020 wurde der Abriss der Brücke Kruskastraße, zugunsten der Hochwasservorsorge, entschieden. Der Abriss unter Wiederherstellung der Ufermauer und Straßenanschlüsse ist mit 90.000,00 € Kosten verbunden. Nebenbestimmung ist die Vorlage von Entwürfen zu hochwassersicheren und barrierefreien Brückenbauwerken mit belastbaren Kostenschätzungen.
Unter den angegebenen Randbedingungen wurden bereits drei Varianten für eine Fußgängerbrücke erarbeitet und vorgestellt. Alle Varianten genügen zunächst den gestellten Ansprüchen, schränken jedoch die Einfahrt in den Forellenstieg für Rettungskräfte und Lieferverkehr ein. Sowohl aus internen Diskussionen, als auch aus Hinweisen der Bevölkerung und Politik, wurden weitere Möglichkeiten erarbeitet, die jeweils von den oben genannten Zielvorstellungen nur gering abweichen.
Demnach stellt eine stärker ausgebildete Bogenbrücke einen guten Kompromiss aus Hochwasserschutz, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit dar, ohne weitere Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.
- Eine Rampe lediglich Am Auerhahn nötig
- Hochwasserschutz HQ100 + 50cm im Scheitelpunkt gegeben (Randbereiche durch Schürzen gesichert)
- Neigung der Brücke übersteigt auf einer Länge von nur ca. 1m die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit (Toleranz auf kurzen Strecken 10 %)
- Keinerlei Einschränkungen in weiteren Bewertungskriterien
i. V. Kramer
stellv. Oberbürgermeister
Anlagen
2 Zeichnungen
Randbedingungen
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage 1 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (130 KB) | ||
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2 | Anlage 2 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (307 KB) | ||
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3 | Anlage 3 _ Neubau Brücke Kruskastraße 2021 (003) (32 KB) |