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Vorlage - 049/2021  

Betreff: Bauleitplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Siegel
SPD-Fraktion
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Sänger, Julia
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
21.06.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
15.07.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vertagt   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. Bei Bebauungsplanverfahren, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur vorschreiben, ist zwischen Stadt und Vorhabens- und Erschließungsträger/Investor, durch öffentlich- rechtlichen Vertrag / privat- rechtlichen Vertrag / städtebaulichen Vertrag, zu vereinbaren, einen angemessenen Ausgleich sicherzustellen.

 

Dieser Ausgleich muss quantitativ und qualitativ mindestens den Umfang einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung entsprechen.

 

Das erreichte Verhandlungsergebnis wird integraler Bestandteil des Aufstellungs- und Ablaufverfahrens oder ein parallel laufendes Verfahren des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens.

 

2. Sofern die nach Punkt 1 vertraglich gesicherten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht, oder nicht ausreichend im Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplanes umgesetzt werden können, werden diese für das Projekt „Grünflächenstrategie für die Stadt Wernigerode“, DS 095/2017, vom  Stadtrat Wernigerode am 22.02.2018 beschlossen, eigesetzt. Dabei soll der Schwerpunkt auf einer Ausweitung der bisherigen Referenzflächen und deren Verbund, auch durch sinnvolle und zweckdienliche Flächenankäufe, gelegt werden.

 

3. Ist eine Anwendung der Kompensationsmaßnahmen nach Punkt 2 zu gegebener Zeit nicht umsetzbar oder sinnvoll, kann die Maßnahme auch an anderer Stelle durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung einen Handlungskatalog, (z.B.: Unterhaltung und Pflege städtischer Bergwiesen, Förderung von Vereinen, die fachlich anerkannte Beiträge im Sinne der „Resolution zum Klimanotstand“ für die Stadt leisten, angemessene Zahlungen auf ein städtisches Verwahrkonto mit Zweckbindung, Förderung privater Grundstückseigentümer zur Unterhaltung natürlicher, an die Referenzflächen angrenzender Grundstücke, die öffentlich zugänglich sind, etc.), der mit Billigung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt aufzustellen und fortzuschreiben ist.

 

4. Bauleitplanungen sollen sich primär am rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode orientieren, „beschleunigte Verfahren“, ohne gesetzlich geregelte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die gut zu begründende Ausnahme sein.

    

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen für den Stadthaushalt mit Zweckbindung

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

X

 

 

     

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Begründung:

Mit dieser Beschlussvorlage sollen Bebauungsplanverfahren ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weiter akzeptabel und so ermöglicht werden und gleichzeitig ein wirksamer Beitrag im Sinne der vom Stadtrat am 02.07.2020 beschlossenen „Resolution zum Klimanotstand“, geleistet werden.

 

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Insbesondere die als Grünflächen ausgewiesenen Areale im Außenbereich sollen geschont und von Bebauung freigehalten werden.

 

Die „Grünflächenstrategie der Stadt Wernigerode“ bietet eine gute Möglichkeit, die vertraglich gesicherten Mittel nachhaltig kompensierend einsetzen zu können und so einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas und der Artenvielfalt zu leisten.

Punktuelle, einzelne Ersatzpflanzungen sollen möglichst vermieden, die Förderung der Grünverbünde verbessert werden.

 

Mit vielfältigen Handlungsoptionen kann eine zeitnahe und zweckdienliche Mittelverwendung gesichert werden.

 

„Beschleunigte Verfahren“ sollen nicht geführt werden, weil es rechtlich möglich und/oder privatinteressengeleitet, sondern im öffentlichen Interesse ist.

 

    

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Siegel

Stadtrat     

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄV4_2021_09_15 (269 KB)