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Vorlage - 047/2021  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wernigerode 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Leo
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Allen, Michelle
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
21.06.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vertagt   
06.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
29.06.2021 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses    
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
01.07.2021 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales aus dem Geschäftsgang genommen   
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
15.07.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
08.07.2021 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber    
07.10.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber    
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
02.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
13.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
14.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
09.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
21.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode    
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
21.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben    
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
22.09.2021 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode abgelehnt   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 100 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Haushaltssicherungskonzept 2022-2027

                        

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Maßnahmen betreffen den Gesamthaushalt

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von: Erhöhung i. H.v.

bis 2024 = 1.322 Mio. € /Jahr

X

Gesamtausgaben* in Höhe von:  Senkung i. H. v.

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

bis 2024 158 T€/Jahr

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

X

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                           

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Begründung:

 

Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze erfordern kommunales Handeln, das die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Das ist nur möglich, wenn die Kommune einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellt. Bereits mit der Haushaltsplanung 2021 zeichnet sich für die städtischen Finanzen eine dauernde Gefährdung der Leistungsfähigkeit ab. Trotz Verringerung des Defizites ab dem Finanzplanjahr 2024 kann der Ergebnishaushalt nicht die Tilgungsleistung erwirtschaften.

 

Zudem sind die Signale der kommunalen Finanzausstattung durch das Land zukünftig als erschwerend zu bewerten, da bisher keine Information zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes, der Kompensation von Straßenausbaubeiträgen sowie der Förderung des Straßenbaus vorliegen.

Ebenfalls sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie noch nicht genau quantifizierbar, sodass auf der Ertragsseite der Stadt für die kommenden Jahre eine nicht unerhebliche Ungewissheit bestehen bleibt.

 

Auch bisher noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigte Ansätze zu den Finanzierungskosten der Digitalisierung, die Kosten für Klimaanpassung, weiterer gesetzlich festgeschriebener Aufgaben (2b UstG, Grundsteuerreform, OZG) haben – tlw. zumindest temporär – Auswirkungen auf steigende Aufwendungen bei der Stadtverwaltung (durch Personal- und Sachaufwendungen), die durch das Problem des Fachkräftemangels flankiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insofern wurden in einer extern begleiteten Arbeitsgruppe von Politik und Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen eruiert und in einem zweiten Schritt von der Verwaltung bewertet und wiederum innerhalb der Arbeitsgruppe diskutiert, so dass sich der in der Anlage aufgeführte Maßnahmekatalog entwickelte.

 

In dem Maßnahmekatalog soll dargestellt werden, dass innerhalb des gesetzlich festgelegten Konsolidierungszeitraumes (spätestens im fünften Jahre, welches auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum folgt (2022-2025 + fünf Jahre Konsolidierungszeitaum = 2030) der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt wird. Bei Umsetzung des entwickelten Konzeptes ist diese Zielstellung bereits im Jahr 2024 erreichbar. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Tilgungsleistung ab dem Jahr 2024 wieder durch den Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden kann und damit die Leistungsfähigkeit der Stadt Wernigerode wieder hergestellt sein wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird zukünftig fortgeschrieben und evaluiert. Zudem wird es nicht als ein starres Instrument innerhalb der Verwaltung gewertet, sondern unterliegt eines stetigen Kontroll- und Anpassungsprozesses, an welchem sowohl die Stadträte als auch die Mitarbeiter der Verwaltung aufgefordert sind, sich einzubringen und das Konzept umzusetzen.                         

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Gaffert

Oberbürgermeister          

 

 

Anlagen                

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-06-10 Anlage 1 Entwicklung Haushhalt 2022-2027 (55 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben 2013-2021 (145 KB)    
Anlage 3 3 ÄV3_2021_09_15 (119 KB)    
Anlage 4 4 ÄV_2021_09_16 (7 KB)    
Anlage 5 5 ÄV2_2021_09_16 (106 KB)    
Anlage 6 6 ÄV3_2021_09_16 (8 KB)    
Anlage 7 7 ÄV4_2021_09_16 (104 KB)    
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