Vorlage - 030/2021
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Der Stadtrat beschließt:
- die förmliche Festsetzung des Stadtgebietes „Hasserode“ entsprechend der in Anlage 1
beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan) als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
- die Aufhebung des Beschlusses 067/2020.
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen: vorläufig keine
Durch den Beschluss des Konzeptes entstehen zunächst keine Kosten. Durch folgende Einzelmaßnahmen im Fördergebiet können in den kommenden Jahren Kosten auf die Stadt Wernigerode zukommen. Die Stadt Wernigerode hat hierbei einen Eigenanteil i. d. R von 1/3 der Gesamtkosten zu tragen.
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Bund und Länder haben sich im Frühjahr 2020 darauf geeinigt, die Städtebauförderung neu zu strukturieren. Das bedeutet, alle bestehenden Programme laufen aus und werden durch neue ersetzt.
Ein zukünftiger Investitionsschwerpunkt wird in dem Stadtteil Hasserode gesehen. Hasserode soll in die neue Förderkulisse „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ aufgenommen werden. In diesem Förderprogramm sind unter anderem die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms enthalten. Allerdings geht es im Sinne der nachhaltigen Erneuerung darüber hinaus und setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zum Zwecke des Wohnungsneubaus. Von besonderer Bedeutung für das Stadtumbaugebiet Hasserode werden außerdem folgende Punkte sein:
Die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen
Die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung
Für die Stadt Wernigerode ist die Aufnahme in eines der neuen Städtebauförderprogramme mit der Notwendigkeit eines Stadtratsbeschlusses verbunden, in dem die Gebietskulisse parzellenscharf festgelegt wird. Die Festsetzung dieser Gebietskulisse ist Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage. Konkrete Maßnahmen unterliegen separaten Beschlussvorlagen. Die Antragstellung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm erfolgte bereits am 30.11.2020.
Die Erarbeitung zukünftiger Maßnahmen und Investitionsschwerpunkte war Gegenstand der Erarbeitung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Hasserode.
Im Beschluss Nr. 067/2020 wurde die förmliche Festsetzung eines Gebietes für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ gefasst. Aufgrund fehlender Richtlinien des Fördermittelgebers muss das Gebiet nach wie vor als Stadtumbaugebiet nach § 171 b Bau GB ausgewiesen werden. Mit dem vorliegenden Beschluss wird diesem Zustand Rechnung getragen. Da die Abgrenzungen identisch sind, kann der Beschluss Nr. 067/2020 aufgehoben werden.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Abgrenzung Lageplan
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage Abgrenzung Lageplan (1350 KB) |