Vorlage - 019/2021
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Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 31.03.1993 sowie zur Aufhebung der Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 16.12.2004.
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| K3. Vielfalt leben
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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Die Nachhaltigkeitseinschätzung ist grundsätzlich in allen Punkten mit „hemmend“ zu bewerten, da mit dem Wegfall der Stadtsanierung auch Steuerungsinstrumente für positive Beeinflussungen verloren gehen. Da es sich bei dem Satzungsbeschluss aber um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, ist die Bewertung der einzelnen Kategorien entbehrlich.
Begründung:
Die Stadt Wernigerode hat im Jahre 1993 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Gebiet der „Altstadt“ förmlich zum Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Das Sanierungsgebiet erstreckte sich von der Westerntorkreuzung bis zum Anger, sowie vom Holfelder Platz bis zu dem ehemaligen Stadtwerkegelände in der Feldstraße. Fortan konnten in diesem Gebiet eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt und vom Land Städtebaufördermittel akquiriert werden. Im Weiteren fanden die Bestimmungen des „Besonderen Städtebaurechts“ weitestgehend Anwendung.
Im Jahr 2004 wurde das Sanierungsgebiet nach Norden erweitert, um einen wesentlichen Anteil der Investitionen zur Landesgartenschau 2006 aus der Städtebauförderung finanzieren zu können.
Gemäß § 162 BauGB ist die Sanierungssatzung durch Satzungsbeschluss aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Die Erfolge der Stadtsanierung sind unübersehbar. Die in den vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände sind weitestgehend beseitigt. Das Förderprogramm „Städtebauliche Sanierung und Entwicklung“ ist ausgelaufen und wurde 2020 gegenüber dem Land schlussgerechnet. Im Jahr 2021 werden noch die letzten öffentlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Weiterhin sind letztmalig Vertragsabschlüsse mit privaten Bauherren zur Nutzung steuerlicher Sonderabschreibungen nach §§ 7h,10f, 11a EStG möglich. Gemäß § 235 Abs.4 BauGB ist die Sanierungssatzung jedoch spätestens bis zum 31.12.2021 aufzuheben.
Gaffert Anlage
Oberbürgermeister Satzung
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | BV Satzung Aufhebung (48 KB) |