Vorlage - 010/2021
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Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung die Änderungen zur Haushaltssatzung 2021 (inkl. finanzieller Auswirkungen im Finanzplan) und der kommunal-aufsichtlichen Entscheidung des Landkreises Harz vom 28.01.2021 beizutreten.
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: siehe Haushaltsplan 2021
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Die Kommunalaufsicht des Landeskreises Harz verfügte mit Schriftsatz vom 28.01.2021 über die am 10.12.2020 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Wernigerode für das Jahr 2021
- Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wird abgesehen.
- Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nur bis zu einer Höhe von 2.509.600 Euro erteilt und 281.500 Euro versagt, so dass die Stadt Wernigerode unter den nachfolgenden Einschränkungen investive Auszahlungen im Umfang von 9.084.300 Euro tätigen kann.
Bei der Maßnahme Sanierung der Kindertagestätte Harzblick 3.6.5.02.09/1409.7851000 werden 281.500 Euro im Haushaltsplan 2021 entnommen und auf 188.500 Euro reduziert.
Im Haushaltsjahr 2020 konnten bereits aus Haushaltsmitteln Elektroarbeiten beauftragt werden, so dass die niedrigere Summe in 2021 ausreicht.
- Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.750.000 Euro wurde vollständig erteilt.
Für das Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 ist ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich.
Die formellen Änderungen im Finanzplan 2021 werden nachgereicht.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Haushaltssatzung 2021 - Beitritt