Hauptmenü
Inhalt

Vorlage - 080/2020  

Betreff: Bundesprogramm zur Förderung nationaler Projekte des Städtebaus,
Grundsatzbeschluss zur Antragstellung und zur Finanzierung des kommunalen Anteils
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Mendritzki
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
16.11.2020 
06. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
10.12.2020 
06. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt:

 

  1. Die Teilnahme am Projektaufruf zur Förderung von Investitionen im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit einem Maßnahmenpaket am Schloss Wernigerode, das die Sanierung von Dächern und der damit im Zusammenhang stehenden Hausschwammsanierung zum Inhalt hat.

 

  1. Die Absicht, wenn es zur Projektauswahl kommt, städtische Mittel als Eigenanteil der Kommune einzusetzen.

               

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ja - Bei Teilnahme an der 2. Phase des Bundesprogramms

1.000.000,00 € aufgeteilt auf die Jahre 2021 - 2025

              

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Der Bund hat auch für das Jahr 2021 einen Projektaufruf zur Förderung von Investitionen im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gestartet. Der Verfahrensablauf gliedert sich in Phase 1 = Einreichung von Projektskizzen, Phase 2 = Beantragung einer Projektzuwendung für die ausgewählten Projekte.

In der 1. Phase billigt der Stadtrat durch Beschluss die Beteiligung der Kommune am Projektaufruf 2021 und damit die Einreichung einer Projektskizze. Nach Auswahl der Projekte ist im Rahmen der eigentlichen Antragstellung in der 2. Phase die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils ebenso durch einen Stadtratsbeschluss nachzuweisen.

Als Antragsteller sind ausschließlich Städte und Gemeinden zugelassen.

Das Finanzierungskonzept sieht eine 2/3-Förderung durch den Bund vor. Der sog. Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der Kosten, die nicht durch Dritte getragen werden.

 

Der Sanierungsbedarf am Wernigeröder Schloss ist nach wie vor erheblich. Daher wurden bereits verschiedene Förderanträge gestellt. Für den hier zur Rede stehenden Projektaufruf ist beabsichtigt, Fördermittel für die Dachsanierungen am „Frühlingsbau“ und am „Sommerhaus“ zu beantragen. Die Dachsanierungen werden jeweils von umfangreichen Sanierungsarbeiten in den Dachgeschossen begleitet sein, da hier Befall mit Echtem Hausschwamm zu erkennen ist. Es stehen also sehr umfangreiche Sanierungsarbeiten bevor.

 

Vorläufiger Finanzierungsplan:

HH-Jahr

Bundesförderung

Eigenanteil

Stadt Wernigerode

Gesamtkosten

2021

100.000 €

  50.000 €

150.000 €

2022

580.000 €

290.000 €

870.000 €

2023

580.000 €

290.000 €

870.000 €

2024

600.000 €

300.000 €

900.000 €

2025

140.000 €

  70.000 €

210.000 €

 

Summen

 

2.000.000 €

 

1.000.000 €

 

3.000.000 €

 

 

Die zu sanierende Bausubstanz stammt im Wesentlich aus der Zeit der letzten Umbauphase zwischen 1862 und 1885 durch den Architekten Carl Frühling.

Schloss Wernigerode ist mitsamt den zugehörigen Garten- und Parkanlagen seit 1999 als „nationalwertvolles Kulturdenkmal“ anerkannt. Seit 1998 entwickelt sich das Schloss Wernigerode zum ersten deutschen Zentrum der Kunst- und Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts. Zudem beherbergt das Schloss das meistbesuchte Museum in Sachsen-Anhalt.

 

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.

 

Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Förder-volumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die einzureichenden Projekte sollten die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen. Förderfähig sind dabei nur Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug.

 

Die Auswahl unter den eingereichten Projektskizzen erfolgt durch ein Expertenteam und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister               

nach oben