Vorlage - 056/2020
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Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2016 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Begründung:
Durch die Verwaltung wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem dazugehörigen Rechenschaftsbericht erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde mit dem Schlussbericht der Verwaltung zugeleitet. Dieser Prüfungsbericht wurde in den Fachämtern der Verwaltung ausgewertet. Eine entsprechende Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird als Anlage beigefügt.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 1 b Jahresabschlussbericht_31.12.2016 _Stadtrat.docx (1104 KB) | ||
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2 | --Prüfbericht 2016 (1327 KB) | ||
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3 | Jahresabschluss16_Stellungnahme OB zum Prüfbericht (6 KB) |