Vorlage - 040/2020
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Die Stadt Wernigerode setzt als Corona-Hilfe für ihre ortansässigen Gewerbetreibenden im Gastronomie- und Einzelhandelsgewerbe die Gebührenerhebung für die Sondernutzung, der den jeweiligen Ladengeschäften vorgelagerten öffentlichen Flächen, für den Zeitraum vom 18.05.2020 bis zum 31.10.2020 aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmeverluste
Begründung:
Der Einzelhandel und die Gastronomie der Stadt Wernigerode sind besonders hart von den Ausnahmeregelungen zu Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Gleichwohl sind diese Gewerbetreibenden besonders schützenswert, um das Stadtbild der Stadt Wernigerode auch zukünftig für Bürger und Touristen attraktiv zu erhalten.Nicht zuletzt stellen diese Gewerbetreibenden auch eine steuerliche Einnahmequelle für die Stadt dar, welche nicht überstrapaziert werden darf. Die Stadt Quedlinburg hat sich bereits mit großer Mehrheit auf eine vergleichbare Regelung geeinigt.
Gez. Kai-Uwe Uebner
Stadtrat
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Änderungsvorlage 40 01 2020 (42 KB) | ||
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2 | Änderungsvorlage 040_02_20 (8 KB) | ||
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3 | Mitwirkungsverbot Sondernutzungssatzung (223 KB) |