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Vorlage - 032/2020  

Betreff: Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Anders
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
08.06.2020 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses    
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
17.06.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
18.06.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
23.06.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode    
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
23.06.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben    
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
29.06.2020 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
02.07.2020 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Wernigerode.

                    

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Finanzielle Auswirkungen: ja

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung für die Jahre 2017, 2018, 2019 betragen jeweils ca. 130.000,00 € (HHST 5.5.2.01.4481000 - 70.000,00 € und HHST 5.5.2.01.4487000 -60.000,00 €)

                   

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Begründung:

 

Die Änderung der Satzung ist notwendig, weil die Umlage der Verwaltungskosten nach der derzeit geltenden Satzung nicht in Einklang mit der neuen Rechtsprechung steht. Von der Änderung hat das Fachamt erst nach Beschluss der aktuellen Satzung Kenntnis erhalten (VG Magdeburg vom 10.12.2019, 9 A 182/18 MD).


 

Bei der Änderung handelt es sich nicht nur um die Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit. Vielmehr muss ein Teil der Satzung, nämlich die Umlage der Verwaltungskosten, grundlegend geändert werden. Aus diesem Grund ist der Weg eines förmlichen Verfahrens, das dem bei Satzungserlass entspricht, unumgänglich.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Satzung                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Neufassung Satzung Gewässerumlage 2020 (504 KB)    
Anlage 2 2 032_01_2020 Änderung BV Gewässerumlage (45 KB)