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Vorlage - 011/2020  

Betreff: Neufassung der Parkgebührensatzung der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Münzberg
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
27.02.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
10.03.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
12.03.2020 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
11.06.2020 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Ordnungsausschuss Vorberatung
16.06.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
02.07.2020 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Parkgebührensatzung der Stadt Wernigerode.

                      

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Finanzielle Auswirkungen: JA

Mehreinnahmen in Höhe von ca. 50.000 € in der Kostenstelle 5.4.6.01.4321000

            

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Begründung:

Die Änderung der Parkgebühren dient der Einnahmeerhöhung. Die Parkgebühren, z.B. auf dem Parkplatz Anger/ Schloss, betragen derzeit ganztags 2,50 Euro bzw. je Stunde 0,50 Euro. Bei Betrachtung der Parkgebühren der Nachbargemeinden sind diese Gebühren sehr niedrig und werden angepasst.

 

Die Möglichkeit des kostenlosen Parkens ab der 6. Stunde auf den Parkplätzen Anger/ Schloss und Katzenteich entfällt künftig, so dass bei längerfristigen Parkvorgängen eine Tagesgebühr von 10,00 Euro für Pkws zu entrichten wäre.

Die Gebührenerhöhung für Reisebusse, Wohnmobile, Lkw und Hänger aller Art auf 20,00 Euro Tagesgebühr soll erfolgen, da diese Fahrzeuge im Verhältnis zu Pkw den Parkraum intensiver nutzen.

 

Die geplanten Änderungen würden in den dargelegten Fällen eine Vervierfachung der bisherigen Parkgebühren bedeuten.

 

In § 2 Abs. 3 der Neufassung der Parkgebührensatzung wird dem Nutzer erläutert, dass diese Satzung nicht für den Ortsteil Schierke gilt und dort die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Parkhaus „Am Winterbergtor“ Anwendung findet.


Darüber hinaus wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Fachamtes die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten sowohl für Besucher als auch Einwohner der Stadt Wernigerode unabdingbar ist, dies auch im Zusammenhang der Durchführung von größeren Veranstaltungen mit einem hohen Besucheraufkommen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Parkgebührensatzung Neufassung 2020 (65 KB)    
Anlage 1 2 011-01-2020 (94 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsvorlage 011_02_2020 Parkgebührenordnung (105 KB)    
Anlage 4 4 Änderungsvorlage 011_03_2020 (113 KB)    
Anlage 5 5 Änderungsvorlage 011_04_2020 (7 KB)