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Vorlage - 136/2019  

Betreff: Überarbeitung der Richtlinie Ehrungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Albrecht
CDU-Fraktion
Federführend:Büro OB Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
05.12.2019 
09./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
20.01.2020 
01.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
27.01.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport    
Ordnungsausschuss Vorberatung
28.01.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.02.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
06.02.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.02.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.02.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Wernigerode vom 11.05.2010 zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Insbesondere sollen folgende Punkte geprüft werden:

 

1. Der Umgang mit Ehrenbürgern

 

a)  Einladungen zu städtischen Höhepunkten, wie z. B. Neujahrsempfang, Vasten Colleg,

Johannes-Brahms-Chorfestival, Klavierwettbewerb "Neue Sterne" usw.,

 

b)  Umgang mit „runden“ Geburtstagen. Wenn ja, wann und in welchem Turnus,

 

c)  kostenfreier Eintritt zum Besuch städtischer Einrichtungen,

 

d)  bei Todesfall des Ehrenbürgers stellt die Stadt kostenfrei eine Grabstätte und /oder übernimmt die Grabpflege? Wenn ja, für welchen Zeitraum. Wie regeln wir, wenn der/die Verstorbene außerhalb der Stadt Wernigerode und deren Ortsteilen bestattet werden soll?,

 

e) Wie wird mit den derzeitigen Ehrengräbern in Zukunft verfahren?.

 

 

2.  Im § 3 Verleihung einer Ehrenurkunde im Abs. 1 und Abs. 2 soll wie folgt geändert werden:

(1) Bürgern, die als Stadträte, Ortschaftsräte, Ehrenbeamte auf Zeit oder hauptamtliche Wahlbeamte mindestens 20 Jahre ihr Amt ausgeübt haben, wird kann eine Ehrenurkunde verliehen werden.  Die Verleihung erfolgt in einem würdigen Rahmen. Die Ehrenurkunde wird vom Oberbürgermeister und dem Stadtratspräsidenten unterschrieben. Die Ehrenurkunde enthält den Namen des Geehrten, eine Würdigung seiner/ihrer Verdienste sowie Datum und Nummer des Stadtratsbeschlusses.

 

(2)  wird gestrichen.

 


   

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Finanzielle Auswirkungen: keine

            

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Begründung:

Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung der Stadt Wernigerode. Mit der Verleihung sollte auch ein Rahmen zum Umgang erarbeitet werden.

Ebenfalls soll ein Rahmen für die Verleihung der Ehrenurkunde der Stadt konkretisiert werden.

 

 

Gez. Winkelmann

CDU-Fraktion Vorsitzender

 

        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie_Ehrungen_2010 (14 KB)    
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