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Vorlage - 124/2019  

Betreff: Entgeltordnung für die städtischen Badeanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lisowski
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Schule Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Stary, Angelika
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
24.10.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.11.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
18.11.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
05.12.2019 
09./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
27.01.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport    
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.02.2020 
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.02.2020 
01. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für die Badeanlagen der Stadt Wernigerode.          

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Finanzielle Auswirkungen:  Ja

 

4.2.4.02.4321000   Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 €

 

           

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Begründung:

 

Die aktuelle Entgeltordnung für die städtischen Badeanlagen ist vom 14.12.2010 (1. Änderung vom 16.11.2011).

Der Grund für die vorliegende Änderung ist die Erhöhung der Unterhaltungskosten der städtischen Badeanlagen z. B. aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der Medien oder auch bei der Werterhaltung in den letzten 9 Jahren. Die Eintrittspreise sollen dementsprechend angepasst werden.

 

Nicht erhöht wurde der Eintrittspreis für die Sauna, da es sich in der Schwimmhalle nur um eine Sauna in einfacher Ausstattung handelt.

 

Es gibt aber auch neue Regelungen. So soll den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile gegen Vorlage ihres Dienstausweises zu den Zeiten des öffentlichen Badebetriebes freier Eintritt in den Einrichtungen der Badeanlagen der Stadt Wernigerode gewährt werden. Weiterhin neu ist die Einführung einer Feierabendkarte für 2,00 € ab 17.00 Uhr für das Waldhofbad. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Berufstätige.

 

Da der zur Schwimmhalle gehörende Parkplatz stark von Nichtnutzern der Schwimmhalle frequentiert wurde, erfolgte vor Jahren die Aufstellung eines Parkautomaten. Zahlenden Besuchern der Schwimmhalle wurde die Parkgebühr gegen Vorlage des Parkscheinabschnittes zurückerstattet. Mit der neuen Entgeltordnung wird max. ein Betrag von 1 € (2,5 h Parkzeit) bei Zahlung des Eintrittspreises in die Schwimmhalle erstattet.

 

Den Wernigeröder wassersporttreibenden Vereinen stehen die städtischen Badeanlagen kostenlos für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung. Hier wurde die Regelung entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den Vereinen, die andere Sportstätten der Stadt nutzen, angepasst. Bisher mussten die wassersporttreibenden Vereine für die Nutzung der Schwimmhalle für Wettkämpfe zahlen.

 

Die verzögerte Entgeltordnung für das Schulschwimmen ergibt sich aus bereits geschlossenen Verträgen für das laufende Schuljahr mit der alten Preisgestaltung.

 

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung Gegenüberstellung (118 KB)    
Anlage 2 2 Entgeltordnung Badeanlagen Lesefassung (57 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsvorlage 124_01_2019 (69 KB)