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Vorlage - 117/2019  

Betreff: Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Seidemann
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales Bearbeiter/-in: Kammler, Cornelia
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
24.10.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
07.11.2019 
05./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.11.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
05.12.2019 
09./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung).

          

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Erträge: 3.6.5.03.4321000 Mehreinnahmen 76.400,00 €

           

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Begründung:

 

Die Zentralküche der Stadt Wernigerode bereitet täglich bis zu 1200 Portionen Mittagessen; Vesper und Getränke für die betreuten Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode zu.

 

Die Küche ist seit 2013 zertifiziert, nach Art. 4 der Verordnung Nr. 853/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Zahlreiche Qualitätssteigerungen sind in den vergangenen Jahren umgesetzt worden. Der Einkauf erfolgt zu 85 % bei regionalen Anbietern (im Vergleich: 2014 waren es 50%), von denen 40 % die Waren auch selbst produzieren (im Vergleich: 2014 lag der Anteil bei 10%).

 

Bei der Verpflegung setzt die Küche immer mehr auf frische Produkte, Bioprodukte und eigene Herstellung statt Fertigprodukte. Die Hälfte der angebotenen Säfte sind Bioprodukte. Es wird seltener Schweinefleisch und mehr Rind- und Kalbfleisch angeboten (im Vergleich 1x 14-tägig und 2014 noch 1 x wöchentlich).

 

Ziel ist es, die Qualität der Zutaten in der Zukunft unter Nachhaltigkeitsaspekten noch weiter zu steigern.

 

Die Verpflegungsentgelte sind nach dem Inkrafttreten der Satzung vom 01.01.2014 konstant geblieben. Mehrere Preis- und Lohnsteigerungen sind maßgebend für eine Anpassung der Verpflegungsentgelte.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  • Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung)
  • Synopse Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung)

       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verpflegungsentgeltsatzung (55 KB)    
Anlage 2 2 Verpflegungsentgeltsatzung_Synopse (56 KB)