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Vorlage - 113/2019  

Betreff: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 Wohnbebauung "Unterm Austberg" OT Benzingerode im beschleunigten Verfahren
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Zagrodnik
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
23.09.2019 
06./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
15.10.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode      
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
24.10.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

  1. Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO zum Ziel. Damit soll Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
  2. Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode im Vorentwurf gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu informieren und zu der Planung zu äußern.

          

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

          

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Begründung:

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.

 

Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt das gesamte Gebiet des Bebauungsplans als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Für das Baugebiet soll jedoch § 13 b BauGB zur Anwendung kommen. Aufgrund der Regelungen in § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, welche sich direkt an die im Westen und südlich der Wernigeröder Straße bestehenden Bebauungen im Ortsteil Benzingerode anschließt. Im Norden grenzt der Austberg an das Plangebiet. Das Gebiet des Bebauungsplanes weist eine Steigung von ca. 15 % von der Wernigeröder Straße in Richtung Austberg auf.


Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beläuft sich die zulässige Grundfläche auf ca. 8.305 m2. Somit wird der gem. § 13 b BauGB zulässige Schwellenwert für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 unterschritten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Nach diesem am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Paragraphen kann befristet bis zum 31. Dezember 2019 ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.


Das Plangebiet wird verkehrlich durch eine ringförmige Planstraße erschlossen und jeweils an die Wernigeröder Straße angebunden. Die geplanten Erschließungen sollen dabei in U-Form gestaltet werden. Kein Bestandteil des Bebauungsplans ist der schon zum Teil errichtete Radweg. Lediglich in den notwendigen Erschließungsbereichen wird der Radweg vom Geltungsbereich überlagert.


Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und die Anwendung des § 13 b BauGB kann nur entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde erfolgen, denn die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Bauleitpläne nur aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Stadt Wernigerode besteht jedoch unstrittig ein substantieller Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.

Die Öffentlichkeit bekommt frühzeitig die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 "Unterm Austberg" OT Benzingerode zu informieren und zu der Planung zu äußern. Erst im Anschluss an diese Beteiligung wird der Entwurf ausgearbeitet.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Anlage 1 – Vorentwurf Planzeichnung BP Nr. 65 i .d. F. vom 10.09.2019

Anlage 2 – Vorentwurf Begründung BP Nr. 65 i. d. F. vom 10.09.2019
Anlage 3 – Vorentwurf Städtebauliches Konzept BP Nr. 65 i. d. F. vom 05.09.2019 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Vorentwurf Planzeichnung BP Nr. 65 (2278 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-Vorentwurf Begründung BP Nr. 65 (19 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3-Vorentwurf StbKon BP Nr. 65 (960 KB)