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Vorlage - 104/2019  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostensatzung der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Münzberg
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode
12.09.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
26.09.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
01.10.2019 
06./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses    
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
02.10.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt      
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
15.10.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode      
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
15.10.2019 
07./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben      
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
14.10.2019 
06./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber      
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
23.10.2019 
06./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
24.10.2019 
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für die Dienst- und Sachleistungen der Gesamtfeuerwehr der Stadt Wernigerode außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgabe.(Feuerwehrkostensatzung)

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Mehrerträge in den Buchungsstellen 1.2.6.01.4321000 und 1.2.6.01.4485000 in Höhe von ca. 1.500,00 €                  

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Begründung:

Aufgrund der dem Stadtrat zur Beschließung vorgelegten Feuerwehrsatzung erhalten die Einsatzkräfte, die kostenpflichtige Brandsicherheitswachen durchführen, zukünftig eine höhere pauschalierte Entschädigung. Um hier keine Mehrkosten entstehen zu lassen, wurde der durch den Anfordernden zu leistende Kostenersatz entsprechend von 10,00 € auf 15,00 € pro Stunde und Person angepasst.

 

Bezüglich der Entsorgung von gebrauchtem Ölbindemittel erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AenderungssatzungKostensatzung (51 KB)