Vorlage - 021/2019
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- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg", mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Parkhaus am Winterberg“ i. d. F. vom 04.03.2019 wird zusammen mit der beigefügten Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg", mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Parkhaus am Winterberg“ i. d. F. vom 04.03.2019 wird zusammen mit der beigefügten Begründung sowie dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (mindestens 30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
- Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Planungskosten für die B-Plan-, Vorentwurfs- und Entwurfsbearbeitung – einschließlich Umweltbericht gemäß HOAI ca. 50.000 €
Buchungsstelle: 5.7.5.03.5431200
Begründung:
Seit nunmehr fast 30 Jahren ist es erklärtes Ziel Schierkes, zwischen den beiden Winterbergen und dem Wurmberg länderübergreifend ein touristisch ganzjähriges und hochwertiges Angebot zu schaffen. Hierzu soll als regionales „Leuchtturmprojekt“ ein attraktives Urlaubs-, Freizeit- und Erholungsgebiet entwickelt werden, das als Ankerpunkt für den gesamten Harz und darüber hinaus eine hohe Bedeutung hat. Es wird erwartet, damit Touristen aus ganz Deutschland sowie aus den angrenzenden Ländern anzuziehen.
Konkret ist ein Projekt mit Seilbahn und Stationsbauwerken, Skipisten mit Beschneiungsanlage, Infrastrukturmaßnahmen und Gastronomie sowie weiteren Attraktionen zur Ganzjahresnutzung, z. B. Naturmuseum „Nocturnalium“ (= Indoor-Luchs-Erlebniswelt), Freiluft-Erlebnisbereich „Mimikry“ mit Kletterwelt und Aussichtsturm, Holz- und Wasserspielplatz sowie Skyglider, geplant.
Für die Schaffung des Planungs- und Baurechtes für die Service- und Gastronomiegebäude der Mittel- und Bergstation, der Pistenflächen sowie der Parkflächen für Busse und Fahrzeuge höher als 2,00 m ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Zusätzlich wird in diesem Verfahren der Bebauungsplan Nr. 44 „Parkhaus Am Winterbergtor“ für die Errichtung der Talstation mit Servicegebäuden in Teilflächen geändert, da hier die entsprechenden Festsetzungen bei Aufstellung dieses B-Planes noch nicht getroffen werden konnten.
Die Seilbahn mit den zugehörigen Technikgebäuden wird gemäß Seilbahngesetz Sachsen-Anhalt über ein Planfeststellungsverfahren zum Baurecht gebracht. Trassen und Bauflächen sind zeichnerisch in den Bebauungsplan übernommen. Der Speichersee wird über ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Baurecht geführt. Auch diese Fläche ist zeichnerisch im Bebauungsplan übernommen.
Für alle genannten Planungsverfahren wurden Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit und zur FFH-Verträglichkeit (Flora-, Fauna-, Habitätschutzgebiet) durchgeführt. Die Ergebnisse flossen in die Entwurfsbearbeitung ein. Das parallel durchzuführende Waldumwandlungsverfahren wurde eingeleitet.
Mit dem Beschluss Nr. 090/2015 vom 10.12.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 50 „Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ eingeleitet. Darin wurde die Aufstellung des Planes sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Vorentwurfs beschlossen. Mit Beschluss Nr. 089/2015 vom 10.12.2015 wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schierke im Parallelverfahren eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Für beide Verfahren erfolgte vom 11.01.2016 bis einschließlich 12.02.2016 die öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Diese wurden mit Schreiben vom 21.12.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.02.2016 aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und im Rahmen der Erstellung des Entwurfes berücksichtigt. Auf eine detaillierte, schriftliche Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird verzichtet, da dies bei dem frühzeitigen Beteiligungsschritt nicht zwingend erforderlich ist.
Die vorliegenden Unterlagen verfügen nunmehr über die formelle und inhaltliche Reife, dass durch die Beschlussfassung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
- Planzeichnung i. d. F. vom 04.03.2019
- Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom 04.03.2019