Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 013/2019  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Feuerwehr Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Weber
Herr Weber
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
21.02.2019 
02./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
07.03.2019 
02./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
12.03.2019 
02./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
28.03.2019 
03./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode aus dem Geschäftsgang genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Feuerwehr Wernigerode

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Mehraufwendungen 15.210 Euro/Jahr   in  1.2.6.01.5421000

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Brandschutz, Brandbekämpfung und Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und Notständen sind Pflichtaufgaben. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wernigerode leisten einen erheblichen und nicht genug zu würdigenden Beitrag zur Erfüllung dieser und weiterer Aufgaben.

 

Trotz einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit und einer umfänglichen Nachwuchsarbeit bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren, besteht auch bei den Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode ein steter Mitgliederbedarf.

 

Es ist daher nicht nur die Aufgabe der Stadt Wernigerode für eine optimale Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden zu sorgen, sondern das ehrenamtliche Engagement kontinuierlich und tatkräftig in den Mittelpunkt der öffentlichen und gesellschaftlichen Diskussion zu rücken.

 

Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet Wernigerode wird daher schon seit geraumer Zeit über eine Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte diskutiert. Viele Kommunen im Harz, in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus haben dies bereits umgesetzt.

 

Diese Aufwandsentschädigung kann nur ansatzweise den entstandenen Aufwand für das ehrenamtliche Engagement entschädigen und soll dennoch gleichzeitig eine Würdigung darstellen. Ehrenamt kann nicht heißen, dass denjenigen, die sich engagieren noch kontinuierlich Kosten entstehen. Mit dieser Änderungssatzung leistet der Stadtrat einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes.

gez. André Weber

Stadtrat  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feuerwehrsatzung 2. Änderung (47 KB)