Vorlage - 117/2018
|
|
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Kreditaufnahme von 3.238.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme:6.1.2.01.5517000 in Höhe von 40.000,00 €
Tilgung:2 Prozent
Max. Zinssatz:2 Prozent
Tilgung:halbjährlich
Zinsbindungszeitraum:frei verhandelbar
Begründung:
Die Haushaltssatzung des laufenden Jahres sieht im § 2 eine genehmigte Kreditaufnahme in oben genannter Summe vor. Aus der Gesamtfinanzrechnung des Monats Oktober ergaben sich Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.942,7 T€ denen Ausgaben von 5.992,0 T€ gegenüberstanden. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 4.049,3 T€.
Die Kreditaufnahme erfolgt, um die Eigenanteile für nachstehende Investitionen 2018 und der hierzu gebildeten und noch vorzunehmenden Ermächtigungen zu finanzieren.
Produkt 5.5.2.01/MN 3602 – Hochwasserschutz in Hasserode/Sturzbach 342,0 T€
Produkt 1.2.6.01/MN 1604 – Feuerwehrgebäude/Bauhof Schierke 1.418,0 T€
Produkt 5.4.1.01/MN 3339 – Stichstraße zum o. g. Produkt 150,0 T€
Produkt 5.1.1.01/MN 1410 – Kita in Schierke 550,0 T€
Produkt 5.1.1.01/MN 1411 – Schierker Feuerstein Arena 600,0 T€
Produkt 5.4.1.01/MN 3203 – Brücke Steinerne Renne zum o. g. Produkt 140,0 T€
Sonstiges 38,0 T€
Gemäß § 101 Kommunalverfassungsgesetz muss der voraussichtliche Zahlungsmittelbestand neben den veranschlagten Ausgabeermächtigungen im Haushaltsjahr auch die übertragenen Ermächtigungen ausgleichen.
Die Kreditaufnahme ist daher vollumfänglich erforderlich.
Gaffert
Oberbürgermeister