Vorlage - 104/2018
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1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bis Ende des Jahres 2018 zur Vorlage des „Verkehrskonzeptes Innenstadt“ als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Arbeit.
2. Der Stadtrat sieht es als ein wesentliches Ziel eines Verkehrskonzeptes die verkehrliche Beruhigung der Innenstadt an. Die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität für Anwohner und Touristen hat Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Öffentlicher Nahverkehr und Radverkehr sind zu stärken.
3. Das Verkehrskonzept Innenstadt soll lediglich die Richtung für das zukünftige Handeln vorgeben, nicht aber bereits die Umsetzung aller darin vorgeschlagenen Maßnahmen.
4. In der Regel werden zur Umsetzung von Maßnahmen mit bedeutenden Auswirkungen separate Beschlüsse erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Begründung:
Durch die Stadt Wernigerode wurde das Büro SHP beauftragt vorbereitende Arbeiten zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes durchzuführen.
Im Herbst 2012 begannen diese Arbeiten mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung. Anschließend erfolgten Analysen und die Erarbeitung von Handlungszielen und Maßnahmevorschlägen.
Für Innenstadtbewohner ergibt sich teilweise unverträglicher Kraftfahrzeugverkehr. Straßenräumliche und bauliche Mängel wurden bereits identifiziert.
Gleichzeitig ist, auf Grund der bereits in Vollzug befindlichen städtischen Straßen-Baumaßnahmen, eine vorausblickende Verkehrskonzeption für den Innenstadtbereich dringend erforderlich.
Seit Ende Juni 2014 wurde der Arbeitsstand des Verkehrskonzeptes veröffentlicht. Der Abschluss des Verkehrskonzeptes sollte noch in dieser Legislaturperiode des Stadtrates erfolgen.
Christian LindeMatthias Winkelmann
-Stadtrat-- Stadtrat -