Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 098/2018  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“
hier: Behandlung der Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Zagrodnik
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
03.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 und 2 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

       

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

      

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern mit maximal sechs Wohnungen je Wohngebäude und acht Einzelhäusern mit maximal zwei Wohnungen je Gebäude geschaffen werden. Das Ziel des Bebauungsplanes mit der Wiedernutzbarmachung / Nachverdichtung dieser Fläche für Wohnungsbauvorhaben  entspricht den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt und leitet sich aus dem im Jahr 2013 durchgeführten Architekturwettbewerb des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr „MUT ZUR LÜCKE-MUT ZU NEUEM“ ab.
Mit dem Vorhaben soll der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen dieser Segmente in Wernigerode nachgekommen werden. Das Vorhaben entspricht dabei den Zielen und Grundsätzen der Landes- sowie der Regionalplanung.

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2015 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ formell eingeleitet und damit der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung i. d. F. v. 10.08.2015 in dieser öffentlichen Sitzung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB bestimmt.

Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.10.2015 bis einschließlich 06.11.2015 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Von der Öffentlichkeit wurden zum Entwurf zahlreiche Anregungen abgegeben. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.09.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 26.10.2015 aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt.

 

Demnach wurden auf Grund verschiedener Anregungen ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (09/2017), eine Verkehrsuntersuchung (09/2016), ein Schallgutachten (11/2016) und die Fortführung des Hydrogeologischen Gutachtens (04/2018) beauftragt und abgeschlossen.

 

Grundlegende Erkenntnis dieser Gutachten ist, dass eine Änderung des städtebaulichen Entwurfes nicht notwendig ist. Gleichwohl sollen die Ergebnisse der Gutachten in das Planverfahren und die Planung einfließen. Dies würde Änderungen der Planzeichnung, der Textlichen Festsetzungen und der Begründung nach sich ziehen, eine erneute Billigung des Entwurfes und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wäre notwendig.

Mit dem vorliegenden Abwägungsvorschlag würden die in die Planung einzuarbeitenden Belange/Hinweise/Anregungen festgelegt werden. Die wesentlichen sind:

 

-          Klarstellende Regelung zur Nichtanwendung der Altstadtsatzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

-          Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bzgl. der Zu- und Abfahrt und der Rampe

-          Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bzgl. der Schallschutzmaßnahmen

-          Änderung der Planzeichnung/Textlichen Festsetzung und Begründung zu den weiteren Schallschutzmaßnahmen

-          Festsetzung zum Beweissicherungsverfahren durch eine auflösende Bedingung

-          Festsetzungen im WA 1 zur maximalen Tiefe der Sohle des Kellergeschosses

 

Darüber hinaus sind redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich. Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung, sodass eine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ausschließlich zu diesen Punkten erforderlich ist.

Entsprechend der Empfehlung des Stadtrates zur Abwägung würde der Entwurf des Bebauungsplanes überarbeitet werden, um anschließend dem Stadtrat zur Billigung vorgelegt werden zu können.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
  2. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  3. Verkehrsuntersuchung
  4. Schallgutachten
  5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  6. Hydrogeologisches Gutachten einschl. Ergänzung

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Behandlung der Stellungnahmen Öffentlichkeit (985 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-Behandlung der Stellungnahmen TÖB (394 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3-Verkehrsuntersuchung (3883 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4-Schallgutachten (5789 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5-Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2255 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6-Hydrogeologisches Gutachten Ergänzung (11648 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 6-Hydrogeologisches Gutachten (3936 KB)