Vorlage - 095/2018
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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Verleihung des Kunstpreises der Stadt Wernigerode und des Kulturpreises der Stadt Wernigerode.
Finanzielle Auswirkungen: Aufwendungen jährlich 2.500,00 €, Buchungsstelle 2.8.1.01.5271000
Satzung für den Kunstpreis der Stadt Wernigerode und den Kulturpreis der Stadt Wernigerode
Begründung:
Die im Jahr 2000 beschlossene Satzung enthält Formulierungen, die in der praktischen Anwendung zu Schwierigkeiten bei der Auslegung der Satzung führten. Die zu beschließende Satzung enthält klare Regelungen, die in der Praxis eindeutig umgesetzt werden können.
Die Mitglieder der Jury für die Verleihung des Kunstpreises und des Kulturpreises der Stadt Wernigerode haben sich auf ihrer Sitzung im Rahmen der Kulturpreisvergabe 2018 gemeinsam dafür ausgesprochen, zukünftig in begründeten Fällen von dem alternierenden Rhythmus zwischen der Vergabe des Kulturpreises und des Kunstpreises abzuweichen.
Damit könnten u. a. zeitnah Jubiläen oder auch besondere Ehrungsgründe für Künstler berücksichtigt werden.
Gaffert
Oberbürgermeister
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1 | Kunst-undKulturpreissatzung_ (53 KB) |