Vorlage - 094/2018
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- Der Stadtrat beschließt, dass der Speisesaal der Grundschule "Adolph Diesterweg" erweitert wird.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, fristgerecht den Antrag auf Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Art. 104c GG zu stellen.
- Vorbehaltlich einer bestätigten Förderung werden die Eigenmittel in den Haushaltsplan 2019 eingestellt.
- Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis den Erwerb oder die Nutzung des benötigten Grundstückes, im Wege eines Erbbaurechtes zu vereinbaren. Eine kostenfreie Nutzung soll angestrebt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme:Auszahlung in Höhe von 815.000 € (2.1.1.01/1218.7851000)
Einzahlung in Höhe von 733.500 € (2.1.1.01/1218.6811000)
Begründung:
Der vorhandene Speiseraum und die Essensausgabe sind im Verhältnis zu den auszugebenen Essen zu klein.
In den 90er Jahren ist die ehemalige Hausmeisterwohnung zum Speisesaal umgebaut wurden. Er hat eine Kapazität von 45 Plätzen und verfügt über einen Küchenbereich von nur 7 m².
Vor allem der Küchenbereich mit der Essensausgabe entspricht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Mittagsversorgung. Da aufgrund der Enge kaum 2 Wahlessen oder Salatbuffet für die Schüler angeboten werden können, besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei einer Schülerzahl von mehr als 260 und einer Kapazität von nur 45 Plätzen ist eine geregelte Gestaltung der Mittagspausen für die Kinder kaum möglich. Nicht nur dass der kleine Raum überfüllt ist, bleiben den Kindern nur wenige Minuten, um zu essen, da die Essenseinnahme in zu viele Pausen gesplittet werden muss.
Zu den Schülern der Grundschule kommen noch die Schüler aus der Sekundarschule „Thomas Müntzer“, die ebenfalls dort ihre Mittagsversorgung erhalten. Momentan sind es 35 Schüler.
Für die notwendige Erweiterung des Speisesaals können Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Art. 104c GG genutzt werden. Maßnahmen werden mit 90 % der Gesamtsumme gefördert. Eine Beantragung soll ab 2019 möglich sein. Die Stadt Wernigerode ist berechtigt, insgesamt 771.000 € zu beantragen.
Da auf dem Gelände der Grundschule kein Platz für eine Erweiterung ist, muss über einen Erwerb einer Fläche auf dem Schulhof der Sekundarschule „Thomas Müntzer“ oder einer Nutzung im Wege eines Erbbaurechtes mit dem Landkreis verhandelt werden. Hier gab es schon Vorgespräche mit positiven Signalen.
Der Erweiterungsbau wird barrierefrei gestaltet. Er wird zukünftig über 150 Plätze und einen modernen Küchenbereich verfügen. Eine Nutzung für Vereine als Versammlungsraum oder Proberaum für Chöre wäre außerhalb der Schul- und Hortzeiten möglich.
Gaffert
Oberbürgermeister