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Vorlage - 093/2018  

Betreff: Straßenausbaubeiträge - Ausspruch der Aufwandspaltung - Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Mendritzki
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
03.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die beitragsfähigen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung der nachfolgend genannten Verkehrsanlagen beitragsrechtlich jeweils im Zuge der sogenannten Aufwandspaltung abzurechnen (vgl. § 6 Abs.2 Kommunales Abgabengesetz LSA sowie § 9 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wernigerode).

 

1. Amelungsweg.

2. Am Galgenberg – Ost,

3. Bibensstraße,

4. Kreuzberg – Stich,

5. Organistenstraße,

6. Pulvergarten

         

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Buchungsstellen: 5.4.1.01 6881000 Gemeindestraßen / Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten in verschiedenen Maßnahmen 

        

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Begründung:

In den genannten Verkehrsanlagen wurden bzw. werden beitragspflichtige Baumaßnahmen mittelfristig nur an der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Damit jedoch die sachliche Beitragspflicht zeitnah zur Maßnahme entsteht, ist der Ausspruch der Aufwandspaltung und somit ein Stadtratsbeschluss notwendig.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister