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Vorlage - 090/2018  

Betreff: Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Mendritzki
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
30.08.2018 
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
03.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
13.09.2018 
09./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, für die denkmalgerechte Sicherung und Sanierung der historischen

Bausubstanz sowie für Arbeiten im Außenbereich Städtebauförderungsmittel in Höhe von pauschal

85 % jedoch maximal 1.198.500,00 € zu gewähren.

 

Kostenschätzung der Maßnahme  =  1.410.000,00 €

Zuschuss aus Fördermitteln           =  1.198.500,00 €       

  

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Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle:    5.2.3.01. 5318000 Zuschüsse an übrige Bereiche

Gesamtkosten der Maßnahme:  1.198.500,00 €

     davon Eigenanteil der Stadt 20 % = 239.700,00 €

 

          

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Begründung:

 

Die Liebfrauenkirche ist ein Einzeldenkmal und zählt zu den besonders stadtbildprägenden Bauwerken der Stadt. Der Zustand der historischen Bausubstanz ist jedoch in hohem Maße sanierungsbedürftig. Bestandteil der Förderungsmaßnahme ist die Sanierung der Fassaden, des Dachtragwerks mit Dacheindeckung, die Erneuerung bzw. Aufarbeitung von Fenstern und Haustüren sowie Bodenar-chäologie, Anpassungsarbeiten an den Außenanlagen und technische Hausanschlüsse. Nicht Be-standteil dieser Vorlage sind weiterführende Baumaßnahmen für einen Umbau zu einer Konzerthalle (siehe BV 083/2018).

 

Der 85%ige Zuschuss ist der förderrechtlich mögliche Höchstfördersatz. In diesem Förderbetrag ist ein 20%iger Anteil der Stadt Wernigerode enthalten (= 239.700,00 €), der je anteilig für drei Jahre im Haushaltsplan einzustellen ist. Der Eigenanteil der Eigentümerin beträgt somit mindestens 15 % (vgl. Städtebauförderrichtlinie Anlage 10 - Ziffer 8.).

 

 

Der Höchstfördersatz wird einerseits mit der besonderen Wertigkeit des Projektes und andererseits mit der besonderen Ausrichtung der Kulturstiftung Wernigerode als gemeinnützig und nicht gewinn-

orientiert begründet.

 

Das beschriebene Förderprojekt steht in unmittelbarer Abhängigkeit der Bewilligung der erforderlichen Fördermittel und -summen. Neben der Antragstellung beim Landesverwaltungsamt (LVWA) auf ent-sprechende Fördermittelbewilligungen, ist für das Projekt bzw. die Einzelmaßnahme außerdem ein gesonderter Kostenanerkennungsantrag beim LVWA zu stellen.

 

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist die Vorlage eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses von Vorteil.

 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister