Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 086/2018  

Betreff: Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages für den Ortsteil Schierke der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Hamecher
Oberbürgermeister
Federführend:Controlling Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
30.08.2018 
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
04.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
06.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2018 
08./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.09.2018 
06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages für den Ortsteil Schierke der Stadt Wernigerode mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH, mit einer Höchstlaufzeit bis zum 31.12.2030.      

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen aus Konzessionsabgabe von ca. 8.000 EUR jährlich

    

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Der zwischen der Stadt Wernigerode und der Harz Energie Netz GmbH Osterode bestehende Gaskonzessionsvertrag für den Ortsteil Schierke endete zum 15.02.2018.

 

Die Stadt Wernigerode beabsichtigt einen Gaskonzessionsvertrag für den Ortsteil Schierke mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030 abzuschließen.

 

Das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages für den Ortsteil Schierke wurde am 05.09.2016 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Bei der Stadt Wernigerode gingen Interessenbekundungen der Harz Energie Netz GmbH und der Stadtwerke Wernigerode GmbH ein.

 

Bei dem Neuabschluss von Gaskonzessionsverträgen (Dienstleistungskonzession) müssen die sich aus dem EU Primärrecht (Art. 43 bis 49 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - EGV) sowie dem Energie- und Kartellrecht (§§19, 20 GWB i. V. m. § 46 EnWG) ergebenden-, Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

 

Die Entscheidungskriterien einschließlich deren Gewichtung wurden beiden Bewerbern vor der Abgabe eines unverbindlichen Angebotes mitgeteilt.

 

Durch die Rechtsanwaltskanzlei Boos Hummel & Wegerich in Berlin wurde ein Gutachten zur Auswertung der verbindlichen Angebote beider Bewerber anhand der festgelegten Auswahlkriterien erstellt.

Die Bewertung der verbindlichen Angebote ergab folgende Punkteverteilung:

 

1. Stadtwerke Wernigerode GmbH: 9.515

2. Harz Energie Netz GmbH: 9.230

 

Die Zusammenfassung der Bewertung der verbindlichen Angebote zum Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages wird als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-07-03_ANLAGE_Auswertung_Gas_Schierke (138 KB)