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Vorlage - 078/2018  

Betreff: Neuaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“
hier: erneute Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Hoffmeister
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
06.08.2018 
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.08.2018 
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (078/2018)

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Beschlussvorschlag:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
  2. Der gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 18.06.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung mit artenschutzrechtlicher Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.

    

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

    

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Begründung:

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i.S.v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. Bauflächen dieser Segmente in Wernigerode gerecht. Das Vorhaben entspricht dabei den Zielen und Grundsätzen der Landes- sowie der Regionalplanung.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan kommt dem Plangebiet die Funktion eines Wohngebietes zu, wodurch das Vorhaben mit diesem im Einklang steht.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine derzeit brach liegende, ungenutzte Fläche eines ehemaligen Heizhauses und ist als unbeplanter Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zu betrachten.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Schutzgüter im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt oder geschädigt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann daher abgesehen werden.

 

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 22.06.2017 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“ formell eingeleitet. Der Stadtrat hat im Beschluss Nr. 059/2017 am 22.06.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 i. d. F. vom 29.05.2017 gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden zu beteiligen. Dieser hat vom 13.07.2017 bis einschließlich 16.08.2017 zur öffentlichen Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2017 um Stellungnahme zum Vorhaben bis einschließlich 16.08.2017 gebeten.

 

Nach der Auswertung der in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen, musste der Satzungsentwurf aufgrund diverser grundlegender Änderungen und Korrekturen (Ausmaße der künftigen Erschließungsstraße, örtliche Bauvorschriften und immissionsschutzrechtliche Belange) erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Da der Änderungs- bzw. Überarbeitungsbedarf auf bestimmte Inhalte des Bebauungsplanentwurfs abzielte, konnte der Auslegungszeitraum nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in angemessenem Rahmen verkürzt werden.

 

Der Stadtrat hat damit im Beschluss Nr. 025/2018 am 22.03.2018 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 i. d. F. vom 30.01.2018 gebilligt und beschlossen, diesen erneut öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden wiederholt zu beteiligen. Dieser überarbeitete Entwurf hat vom 09.04.2018 bis einschließlich 23.04.2018 erneut zur öffentlichen Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.03.2018 wiederholt um Stellungnahme bis einschließlich 11.04.2018 gebeten.

 

Die erneut eingegangenen Stellungnahmen mit der dazugehörigen Abwägung sind in Anlage 1 aufgeführt. Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen, wurden folgende Ergänzungen und Überarbeitungen an den Planunterlagen vorgenommen:

 

Planzeichnung:

  • Konkretisierung bzw. Klarstellung des Gebäudehöhenbezugs
  • Redaktionelle Konkretisierung bzw. Klarstellung zur Niederschlagswasserentsorgung

 

Begründung:

  • Diverse redaktionelle Korrekturen im Sinne der Vollständigkeit und Verständlichkeit

Die vorgenommenen Ergänzungen und Überarbeitungen führten zu keiner grundlegenden Änderung der Planunterlagen. Es waren lediglich redaktionelle Änderungen im Sinne einer Klarstellung und Konkretisierung von Planungsinhalten erforderlich, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Somit erfüllt die vorliegende Fassung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“ vom 18.06.2018 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Bebauungsplan Nr. 38 „Am Kastanienwäldchen“

  1. Behandlung der Stellungnahmen i. d. F. vom 18.06.2018
  2. Planzeichnung inkl. textliche Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 18.06.2018
  3. Begründung i. d. F. vom 18.06.2018
  4. Schallimmissionsprognose vom 14.11.2017

     

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_erneute_Auslegung_Stand_18.06.2018 (196 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan Am Kastanienwäldchen Begründung (888 KB)    
Anlage 3 3 Schallprognose B-Plan Am Kastanienwäldchen (2167 KB)    
Anlage 4 4 B-Plan Am Kastanienwäldchen Planzeichnung (790 KB)