Vorlage - 077/2018
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- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im Neuaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 "Ochsenteich" berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Die gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ochsenteich" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 22.06.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung und eine schalltechnische Begutachtung sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten zum Bebauungsplan inklusive notwendiger Gutachten
Begründung:
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.05.2017 wurde das Neuaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 08 Sondergebiet „Ochsenteich“ förmlich eingeleitet. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Ochsenteichfläche geschaffen werden. Die Neuaufstellung bedeutet gleichzeitig eine bauplanungsrechtliche Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 8 (1. Änderung mit Rechtskraft seit dem 15.11.2000).
Die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich in Konsequenz veränderter Rahmenbedingungen und einer nicht mehr zu erwartenden Umsetzung ursprünglicher Entwicklungsziele durch den bestehenden Bebauungsplan.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 Sondergebiet „Ochsenteich“ erfolgt unter Maßgabe des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, jedoch zweistufig mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der mit dem Stadtratsbeschluss vom 22.02.2018 zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligte Bebauungsplanentwurf hat vom 09.04. bis einschließlich 14.05.2018 zur allgemeinen Einsicht in den Diensträumen des Amts für Stadt- und Verkehrsplanung ausgelegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 16.03. bis einschließlich 24.04.2018 um Stellungnahmen gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen und deren zugehörigen Abwägung sind in Anlage 1 dargestellt.
Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung, der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, wurden folgende Einarbeitungen und Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:
Planzeichnung/textliche Festsetzungen:
- Ergänzungen von Geländehöhenpunkten als Bezugshöhe im Sondergebiet 2
- Klarstellung zur Nichtanwendung der Altstadtsatzung im Geltungsbereich
Begründung:
- Diverse redaktionelle Korrekturen im Sinne der Vollständigkeit und Verständlichkeit
- Ergänzungen im Zusammenhang mit ergänzten oder korrigierten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
Weitere redaktionelle Änderungen der Planunterlagen waren darüber hinaus erforderlich. Die vorgebrachten Stellungnahmen und deren Auswirkungen im Sinne von Ergänzungen und Einarbeitungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, wodurch keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich ist. Somit erfüllt die vorliegende Fassung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ochsenteich" vom 22.06.2018 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Bebauungsplan Nr. 8 „Ochsenteich“
1.Behandlung der Stellungnahmen / Abwägungstabelle
2.Planzeichnung i. d. F. vom 09.07.2018
3. Begründung i. d. F. vom 09.07.2018
4.Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom 14.09.2017
5.Schalltechnische Begutachtung i. d. F. v. 19.12.2017