Vorlage - 076/2018
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Der Stadtrat beschließt: Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 50 „Natürlich.Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Parkhaus am Winterberg“ mit Stand vom 17.07.2018 wird mit Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Auf der Grundlage dieses Entwurfs stellt die Stadt den Antrag auf Zielabweichung von den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan 2010 und auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens.
Der Flächennutzungsplan des Ortsteils Schierke der Stadt Wernigerode wird im Parallelverfahren dahingehend geändert, dass die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 50 „Natürlich.Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ wurde mit dem Beschluss Nr. 090/2015 vom 10.12.2015 eingeleitet. Darin wurde die Aufstellung des Planes sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Vorentwurfs beschlossen. Mit Beschluss Nr. 089/2015 vom 10.12.2015 wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schierke im Parallelverfahren eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Für beide Verfahren erfolgte vom 11.01. – 12.02.2016 die öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Dies erfolgte in Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates Nr. 027/2012 vom 21.06.2012 und Nr. 039/2013 vom 11.07.2013.
Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmungen wurde der Stadt im Juni 2016 von der obersten Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV), die Entscheidung mitgeteilt, dass ein Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren durchzuführen ist. Nach umgehender Beantragung auf Durchführung dieser Verfahren durch die Stadt wurden die notwendigen Unterlagen erstellt und die erste Phase des Raumordnungsverfahrens mit der öffentlichen Auslegung vom 22.08. – 23.09.2016 und der Behördenbeteiligung durch das MLV durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrensschrittes bestand die Aufgabe für den Vorhabenträger, unter Beachtung des naturschutzfachlichen Drittgutachtens an der Seilbahntrasse und an der Gesamtkonzeption dahingehend zu arbeiten, insbesondere die FFH-Betroffenheit aber auch alle weiteren naturschutzfachlichen Eingriffe auf ein größtmögliches Minimum zu reduzieren. Diese Variante wurde nunmehr erarbeitet und soll Grundlage aller weiteren Planverfahren sein. Das Raumordnungsverfahren mit Zielabweichungsverfahren soll auf der Basis aktualisierter Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan fortgeführt bzw. beantragt werden. Somit ist der vorliegende Zwischenstand des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 50 mit den Unterlagen gemäß Anlagen als fortgeschriebene Planfassung, die die aktuellen Projektinhalte berücksichtigt, die maßgebliche Unterlage für die Weiterführung der grundlegendsten Entscheidungsverfahren für eine positive landesplanerische Stellungnahme und einen vorgeschalteten positiven Zielabweichungsbeschluss.
Zum Nachweis der politischen Willensbekundung zu den aktuellen Planungsinhalten in Form des Planungszwischenstandes des Bebauungsplanes ist für die Beantragung der Fortführung des Raumordnungsverfahrens und des Zielabweichungsverfahrens ab September/Oktober 2018 die umgehende Beschlussfassung durch den Stadtrat zwingend erforderlich.
Im vorliegenden Beschluss handelt es sich somit lediglich um die Billigung des derzeitigen Planungsstandes des Bebauungsplanes als Voraussetzung für die Fortsetzung des Raumordnungsverfahrens. Der Beschluss ist mit der Maßgabe verbunden, dass der Flächennutzungsplan des Ortsteiles Schierke im Parallelverfahren im Rahmen der begonnenen 2. Änderung angepasst wird, damit die Umsetzung des Bebauungsplanes ermöglich wird.
Im weiteren Verfahrensablauf des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens sind folgend die qualifizierten und formal-rechtlichen Planungsentwürfe zu erarbeiten, die dann als gesonderte Beschlüsse dem Stadtrat zur Billigung sowie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Entscheidung vorzulegen sind.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Entwurf zum Raumordnungsverfahren
1. Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
2. Begründung mit Anlage Zufahrten
3. Umweltbericht