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Vorlage - 058/2018  

Betreff: Benennung einer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Nadler
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
21.06.2018 
04./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Stadtrat Wernigerode

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt: Die private Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg erhält gemäß Anlage die Straßenbenennung „Sennhütte“.   

            

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

            

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Begründung:

Entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg ist die Aufteilung des vorherigen Grundstückes der Sennhütte mit der Adresse Eisenberg 2 in ca. 13 bebaubare Grundstücke möglich und geplant. Weitere Hausnummern der Straße Eisenberg stehen nicht zur Verfügung, so dass nur mit Buchstabenzusätzen gearbeitet werden könnte. Dies entspricht nicht einer geordneten und gebräuchlichen Grundstücks- und Hausnummerierung im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode.

 

Es besteht mit der Straßenbenennung die Möglichkeit, eine eindeutige Durchnummerierung der Grundstücke an diesem Straßenabschnitt vornehmen zu können, ehe die Bebauung erfolgt. Betroffen ist vorerst nur die Bestandsbebauung der Sennhütte, die eine Umbenennung von Eisenberg 2 in eine Hausnummer der neuen Straße „Sennhütte“ erfahren würde. Die Bezeichnung „Sennhütte“ soll den Bezug zur Historie des Grundstückes herstellen und bewahren.

 

Der Grundstückseigentümer stimmt dieser Straßenbenennung zu.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2018 wurde die Erarbeitung dieser Beschlussvorlage empfohlen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister   

 

Anlage    

Flurkarte          

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage Nr 058-2018 (203 KB)