Vorlage - 058/2018
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Der Stadtrat beschließt: Die private Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg erhält gemäß Anlage die Straßenbenennung „Sennhütte“.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg ist die Aufteilung des vorherigen Grundstückes der Sennhütte mit der Adresse Eisenberg 2 in ca. 13 bebaubare Grundstücke möglich und geplant. Weitere Hausnummern der Straße Eisenberg stehen nicht zur Verfügung, so dass nur mit Buchstabenzusätzen gearbeitet werden könnte. Dies entspricht nicht einer geordneten und gebräuchlichen Grundstücks- und Hausnummerierung im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode.
Es besteht mit der Straßenbenennung die Möglichkeit, eine eindeutige Durchnummerierung der Grundstücke an diesem Straßenabschnitt vornehmen zu können, ehe die Bebauung erfolgt. Betroffen ist vorerst nur die Bestandsbebauung der Sennhütte, die eine Umbenennung von Eisenberg 2 in eine Hausnummer der neuen Straße „Sennhütte“ erfahren würde. Die Bezeichnung „Sennhütte“ soll den Bezug zur Historie des Grundstückes herstellen und bewahren.
Der Grundstückseigentümer stimmt dieser Straßenbenennung zu.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2018 wurde die Erarbeitung dieser Beschlussvorlage empfohlen.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Flurkarte
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1 | Anlage zur Beschlussvorlage Nr 058-2018 (203 KB) |