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Vorlage - 021/2018  

Betreff: Neufassung der Schulhofordnung für die Grundschulen der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lisowski
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Schule Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Stary, Angelika
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
22.02.2018 
01./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
05.03.2018 
02./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vertagt   
16.04.2018 
03./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
08.03.2018 
02./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales vertagt   
19.04.2018 
03./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
22.03.2018 
02./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode an Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Vorberatung
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
03.05.2018 
03./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Schulhofordnung für die Grundschulen der Stadt Wernigerode.

           


Finanzielle Auswirkungen:ja

Gesamtkosten der Maßnahme:ca. 900 € brutto Kosten für die Beschilderung

2.4.3.01.5271000

 

Folgekosten:keine

 

        


Begründung:

Die aus dem Jahr 1995 stammende Schulhofordnung bedurfte einer dringenden Neufassung. In der Neufassung wurden die Zuordnungen der Schulen aktualisiert und den jetzigen Bedingungen auf den Schulhöfen der Grundschulen angepasst.

 

Der Entwurf der neuen Schulhofsatzung wurde gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Senioren und Soziales erarbeitet, um auch die Bedürfnisse des Hortbetriebes mit einfließen zu lassen. Auch wurde diese im Vorfeld mit dem Stadtelternrat und den Schulleitern der städtischen Grundschulen beraten.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulhofordnung_end (58 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsvorlage 021_01_2018 (69 KB)    
Anlage 3 3 Schulhofordnung_Form 1.Änderung_19.03docx (79 KB)