Vorlage - 104/2017
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1.Die Stadt Wernigerode bekennt sich zur bedarfsgerechten Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ Wernigerode im Ortsteil Reddeber, Zum Lerchenberg 1.
2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Ersatzneubau in Modulbauweise (Planvariante B) für bis zu 65 Kinder in Reddeber zu errichten. Diese Kindereinrichtung soll entsprechend der Bedarfsplanung des Landkreises Harz zehn zusätzliche Krippenplätze vorhalten.
3.Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob diese Baumaßnahme auch im Wege eines Investorenmodells (Planvariante D) erledigt werden kann. Die Entscheidung, ob die Umsetzung dieser Baumaßnahme in Eigenregie der Stadt Wernigerode oder im Wege eines Investorenmodells zu erfolgen hat, behält sich der Stadtrat vor. Dem Stadtrat ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme: je nach Variante
Begründung:
- Die bestehende Einrichtung in Reddeber genügt nicht den räumlichen und brandschutzmäßigen Bestimmungen. Die Kinderbetreuung ist seit 1951 im Ortsteil Reddeber ein fester Bestandteil des dörflichen Lebens. Anfänglich als Erntekindergarten benötigt, erfolgte in den Jahren eine kontinuierliche Veränderung und Erweiterung. Das jetzt genutzte Gebäude wurde in den Jahren 1953/1954 erbaut. 1992 Erweiterung der Einrichtung, 1994 größere Umbaumaßnahmen, 1999 Sanierung des Altbaus sowie Erweiterung durch Anbauten und Ausbau des Dachgeschosses. 2010 erfolgte die Eingemeindung, danach nutzungsgerechte Fertigstellung des Dachgeschosses und von Brandschutzmaßnahmen. Im Oktober 2017 sind 27 Krippenkinder und 24 Kindergartenkinder in Betreuung. Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine Kapazität von max. 65 Kindern angestrebt: bis 30 Kinder unter drei Jahren, 30 Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt sowie 5 Kinder flexibel Kindergarten/Hort.
- Aufgrund des absehbaren Kostenrahmens zur Schaffung von Bedingungen, die den räumlichen und brandschutzmäßigen Bestimmungen zur Kinderbetreuung in Reddeber genügen, ist ein Investitionsaufwand von mehr als 500.000 € notwendig. Ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates ist daher herbeizuführen. Im Haushaltsjahr 2017 wurden 300.000 € eingestellt und im Jahr 2018 205.000 € eingeplant. Dieser Mittelansatz bedarf einer Anpassung.
- Die vorgeschlagene Planvariante B (Modulbauweise) ist unter Abwägung aller weiteren Risiken und Betrachtung der Gesamtumstände die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in Reddeber.
Zwar liegt der Kostenansatz der Planungsvariante B (Modulbauweise) mit ca. 400.000 € über dem Ansatz der Planvariante C (Sanierung), jedoch wird in Variante B eine völlig neue Einrichtung geschaffen, die eine Nutzbarkeitsdauer von bis zu 60 Jahren erwarten lässt. Eine vergleichbare weitere Nutzbarkeit der sanierten Bestandsimmobilie (Planvariante C) ist zweifelhaft. Die Baukostenrisiken sind aufgrund der konstruktiv bedingten Bauweise im Vergleich zu den Varianten A (Neubau klassisch) und C (Sanierung) sehr gering. Eine weitere Investition in ein Gebäude, welches in der Bausubstanz weit über 60 Jahre alt ist, umfasst erhebliche Baurisiken, die im Planungsansatz noch nicht berücksichtigt werden konnten. Der Kostenansatz in Höhe von 1,1 Mio. € kann daher lediglich als unterste Kostengrenze verstanden werden. Der Vorteil eines Ersatzneubaues besteht ferner im Wegfalls eines Umzuges der Kinder von einer in Sanierung befindlichen Einrichtung in ein Provisorium (und Rückumzug). Die Planungsvariante B hat des Weiteren den Vorteil, dass diese unter dem geringsten zeitlichen Aufwand realisiert werden kann. Die Planvariante A (Neubau in herkömmlichen Bauweise) wird aufgrund der erheblichen Mehrkosten nicht favorisiert.
Der Planungsansatz der Variante B enthält eine Holzfassade nach skandinavischen Vorbild, so dass eine Einbettung in das Ortsbild erwartet werden kann; der historisch gewachsene Spielplatz sowie der Baumbestand wird in die Außenanlage des Ersatzneubaues integriert.
- Durch die Prüfung der Möglichkeit eines Investorenmodells soll der Stadt Wernigerode eine alternative Variante zur Erfüllung von städtischen Baumaßnahmen eröffnet werden. Die Vorteile eines Investorenmodells bestehen in der Nutzung des unternehmerischen Sachverstandes des Partners der Privatwirtschaft sowie alternativer rechtlicher Handlungsoptionen. Das Ergebnis der weiteren Vertragsverhandlungen und der Wirtschaftlichkeitsrechnung bleiben abzuwarten.
Für die Prüfung aller Planvarianten wurde das Dezernat 3 (Hoch- und Tiefbauamt) der Stadtverwaltung Wernigerode beauftragt. Der Kostenrahmen wurde gemäß DIN 276[1] ermittelt. Es wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen.
Zusammenfassende Darstellung:
| Variante A | B | C | D |
Bauweise | Neubau konventionell
(größer als die Bestandsimmobilie) | Neubau in Modulbauweise (größer als die Bestandsimmobilie) | Anbau und Sanierung Bestandsimmobilie | Investorenmodell |
Ort | Auf der Grünfläche vor dem Spielplatz | Auf der Grünfläche vor dem Spielplatz | Standorterweiterung um Anbau |
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Kosten | 2-3 Mio.*
| 1,5 Mio.*
| mindestens 1,116 Mio. abzüglich Förderung = 1.005.004,00 € | jährlich Mietkosten* (ggf. unter Einschluss von Bewirtschaftungs-kosten und Energie) |
Bauzeit | 1-2 Jahre | 6-9 Monate | 1 Jahr | 1 Jahr |
Fertigstellung | Frühestens 2019 | 2018 | 2018/2019 | 2018 |
*genauerer Kalkulation bedarf eines Auftrages an ein Ingenieurbüro. Gleiches gilt für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Fußnote 1
Bei der Kostenberechnung werden im Bauwesen die „Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung“ nach DIN 276 Kosten im Bauwesen ermittelt. Die Kostenberechnung bietet mit der zugrunde liegenden weiterentwickelten Planung eine genauere Kostenermittlung als die im Planungsprozess vorangegangene Kostenschätzung. Ihr Ergebnis stellt eine Entscheidungsgrundlage über die Weiterführung des Projekts nach der Entwurfsplanung zur nächsten Stufe der Genehmigungsplanung dar. Im Bauwesen wird üblicherweise eine Genauigkeit von ± 20 % von einer Kostenberechnung erwartet. Die Kostenberechnung basiert auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und den Massenermittlungen. Bedarfsweise werden Detailpläne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezogen, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind. Die Kostenberechnung ist nach DIN 276 mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung zu präzisieren.
Gaffert
Oberbürgermeister