Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 065/2017  

Betreff: Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Münzberg
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
09.11.2017 
07./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.11.2017 
08./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
21.11.2017 
08./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode ungeändert beschlossen  (065/2017)
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
22.11.2017 
08./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber    
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
27.11.2017 
09./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
28.11.2017 
07./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben    
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2017 
09./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
29.11.2017 
09./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
04.12.2017 
09./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
07.12.2017 
08./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern, Verkehrsbehinderungen und – gefährdungen, offenen Feuer im Freien, das Abbrennen von Pyrotechnik, Böller- und Salutschießen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, das Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung in der Stadt Wernigerode

(Gefahrenabwehrverordnung).

                        


 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

                         


Begründung:

 

Aus Gründen der Effizienz und Übersichtlichkeit wurden die bisherigen drei Teilgebiete der Gefahrenabwehrverordnung (Tierhaltung, Hausnummerierung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen und Plätzen) nun in einer gesamten Verordnung zusammengefasst.

 

Die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung wurde an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (z. B. Erfassung von Pedelecs und Ähnlichem). Weiterhin wurde der Punkt Veranstaltungen neu aufgenommen, da dieser Themenbereich immer weiter an Bedeutung gewinnt. Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Themenbereiche offene Feuer im Freien, Pyrotechnik und Böllerschüsse, um die Verfahrensabläufe zu optimieren (fristgerechte Antragstellung, Einholung von Stellungnahmen u. Ä.).

Die künftig geltende Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht der Sicherheitsbehörde, Verstöße gegen Rechtsnormen zu ahnden und wird perspektivisch zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile beitragen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 UeberarbeitungGefahrenabwehr-VO (256 KB)    
Anlage 2 2 065_01_2017 (7 KB)