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Vorlage - 061/2017  

Betreff: Benutzungsordnung und Entgeltordnung der Schierker-Feuerstein-Arena
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Meling
Oberbürgermeister
Federführend:Team Schierke Bearbeiter/-in: Meling, Andreas
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
22.06.2017 
04./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
08.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses geändert beschlossen   
zeitw. Ausschuss "Ortsentwicklung Schierke" Vorberatung
09.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des zeitweiligen Ausschusses "Ortsentwicklung Schierke" ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
10.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
14.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
24.08.2017 
05./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Benutzungsordnung der Schierker-Feuerstein-Arena

 

  1. die Entgeltordnung der Schierker-Feuerstein-Arena.

 

               


Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen ca. 165.000€ gemäß Betriebskonzept nymoen Strategieberatung; Feb. 2017

                 


Begründung:

 

Der Umbau des alten Natureisstadions im Ortsteil Schierke in eine überdachte und multifunktionale Anlage wird voraussichtlich im Dezember 2017 abgeschlossen. Aktuell werden die Weichen für die ganzjährige Betreibung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Nutzungsbedingungen, die zeitnah im touristischen Marketing kommuniziert werden müssen, um einen optimalen Start der Schierker-Feuerstein-Arena zu gewährleisten.

 

Die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung müssen als Stadtratsbeschluss erlassen werden, da die Schierker-Feuerstein-Arena eine öffentliche Einrichtung darstellt, deren Betriebsführung zwar über die Wernigerode Tourismus GmbH gewährleistet wird, die grundlegenden Bedingungen aber über eine städtische Ordnung öffentlich-rechtlich festgelegt werden müssen.

 

Die Benutzungsordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den ganzjährigen Betrieb der Schierker-Feuerstein-Arena, sowie mögliche Ordnungsvorschriften und Haftungsfragen.

 

Die Entgeltordnung regelt dabei die Entgelte für die öffentlichen Nutzungen der Schierker-Feuerstein-Arena. Sie weist Eintritts- und Servicegebühren sowie Vermietungsgebühren aus. Die Schierker-Feuerstein-Arena wird als touristischer Betrieb und nicht als Sportstätte durch die Stadt betrieben. Da trotzdem einer möglichen Nachfrage von Vereinen und Verbänden aus dem Sportbereich für eine Nutzung entsprochen werden soll, sind Sonderregelungen für diesen Bereich in der Entgeltordnung enthalten.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungsordnung SFA_20170607 (111 KB)    
Anlage 2 2 Entgeltordnung SFA_20170607 (190 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsvorlage 061_01_2017 (7 KB)    
Anlage 4 4 Änderungsvorlage 061_02_2017 (45 KB)    
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