Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 030/2017  

Betreff: Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode und Richtlinie für Fraktionsmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Schatz
interfraktionell
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Hohmann, Iris
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
22.06.2017 
04./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2017 
05./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
16.08.2017 
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
24.08.2017 
05./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt

  1. die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode

 

  1. die Richtlinie für Fraktionsmittel

                                                        


Finanzielle Auswirkungen:Mehrausgaben in Höhe von ca. 12.000 € / Jahr

Buchungsstelle 1.1.1.08.5421000

                                                         


Begründung:

Die Fraktionen des Rates dienen dazu, den Willensbildungsprozess im Rat vorzubereiten und zu strukturieren und damit effektiv zu gestalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind basale materielle Mindestvoraussetzungen unabdingbar. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorbereitung und Durchführung der Fraktionssitzungen, die Vorbereitung der Ausschuss- und Ratssitzungen, die Möglichkeit zur ergänzenden Informationsbeschaffung zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion. Der unabwendbar entstehende Sockelbedarf musste in den vergangenen Jahren durch die Mitglieder des Rates privat finanziert werden. Mit der Neufassung der Entschädigungssatzung, Einfügen des § 5 – Fraktionsmittel – in Verbindung mit der Richtlinie für Fraktionsmittel, soll das notwendige Mindestmaß der Fraktionstätigkeit künftig in die Finanzierung der Ratsarbeit aufgenommen werden.

 

Die Fraktionen haben sich in der Hauptausschusssitzung am 26.04.2017 mehrheitlich für die Neufassung der Entschädigungssatzung und der Richtlinie für Fraktionsmittel ausgesprochen.

 

 

gez.Schatzgez. Richtergez. Wetzel

DIE LINKE-Fraktion CDU/H&G-FraktionB90/DIE GRÜNEN/Piraten-Fraktion  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsfinanzierung RiLi (65 KB)    
Anlage 2 2 Entschädigungssatzung (63 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsvorlage 030_01_2017 (59 KB)