Vorlage - 030/2017
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Der Stadtrat beschließt
- die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode
- die Richtlinie für Fraktionsmittel
Finanzielle Auswirkungen:Mehrausgaben in Höhe von ca. 12.000 € / Jahr
Buchungsstelle 1.1.1.08.5421000
Begründung:
Die Fraktionen des Rates dienen dazu, den Willensbildungsprozess im Rat vorzubereiten und zu strukturieren und damit effektiv zu gestalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind basale materielle Mindestvoraussetzungen unabdingbar. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorbereitung und Durchführung der Fraktionssitzungen, die Vorbereitung der Ausschuss- und Ratssitzungen, die Möglichkeit zur ergänzenden Informationsbeschaffung zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion. Der unabwendbar entstehende Sockelbedarf musste in den vergangenen Jahren durch die Mitglieder des Rates privat finanziert werden. Mit der Neufassung der Entschädigungssatzung, Einfügen des § 5 – Fraktionsmittel – in Verbindung mit der Richtlinie für Fraktionsmittel, soll das notwendige Mindestmaß der Fraktionstätigkeit künftig in die Finanzierung der Ratsarbeit aufgenommen werden.
Die Fraktionen haben sich in der Hauptausschusssitzung am 26.04.2017 mehrheitlich für die Neufassung der Entschädigungssatzung und der Richtlinie für Fraktionsmittel ausgesprochen.
gez.Schatzgez. Richtergez. Wetzel
DIE LINKE-Fraktion CDU/H&G-FraktionB90/DIE GRÜNEN/Piraten-Fraktion
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Fraktionsfinanzierung RiLi (65 KB) | ||
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2 | Entschädigungssatzung (63 KB) | ||
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3 | Änderungsvorlage 030_01_2017 (59 KB) |