Vorlage - 022/2017
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Der Stadtrat beschließt:
In Abänderung des Beschlusses 043/02/2014 wird, anstelle des Stadtrates Herrn Prof. Willingmann, mit sofortiger Wirkung …………………………………………… (SPD-Fraktion) für die laufende Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH entsandt.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialeinrichtungen Wernigerode mbH
Begründung:
Der Stadtrat entsendet gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Da Herr Prof. Willingmann seinen Sitz im Aufsichtsrat abgegeben hat, muss dieser neu besetzt werden.
Gem. § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat ein Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit zu entsenden.
Gez. Müller
Fraktionsvorsitzender