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Vorlage - 020/2017  

Betreff: Wahl des allgemeinen Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Dorff
Oberbürgermeister
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
23.02.2017 
01./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat wählt mit Wirkung ab 24.02.2017 den Dezernenten Herrn Volker Friedrich zum allgemeinen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

      


Finanzielle Auswirkungen: keine   


 

 

Begründung:

Gemäß § 67 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Stadtrat einen Beschäftigten der Stadtverwaltung als Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall.

 

Mit Beschluss 058/2010 hatte der Stadtrat Herrn Andreas Heinrich als allgemeinen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Mit Ausscheiden von Herrn Heinrich aus der Stadtverwaltung ist es notwendig den allgemeinen Stellvertreter neu zu wählen.

 

Zur Wahl wird dem Stadtrat Herr Volker Friedrich vorgeschlagen. Herr Friedrich ist seit 1990 in der Stadtverwaltung tätig. Seitdem war er als Amtsbereichsleiter und später Dezernent für Ordnungswesen (zwischen 1997 und 2008 auch für die zentrale Verwaltung und ab 2004 auch für die Betriebsbereiche) tätig. Er ist Beamter, besitzt eine juristische Ausbildung und verfügt über umfangreiche Leitungserfahrungen und Verwaltungskenntnisse.

 

Seitens der Verwaltungsleitung betreut er die Ortschaftsräte sowie die Schiedsstelle, ist stellvertretender Stadtwahlleiter und Mitglied im Rechts- und Verfassungsausschuss des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes LSA. Herr Friedrich hat sich in verschiedenen Aufsichtsratsfunktionen bewährt und ist momentan Vorsitzender des Aufsichtsrats der Park und Garten GmbH sowie seit 1998 Vorsitzender des Harzclubzweigvereins.


Als Vertreter des Oberbürgermeisters fungiert er bereits in der Gesellschafterversammlung der Arbeitsförderungsgesellschaft Harz, im Nationalparkbeirat und bei Vereinsveranstaltungen und Jubiläen. Herr Friedrich erfüllt alle notwendigen Eignungsvoraussetzungen zur Übernahme der Funktion des allgemeinen Stellvertreters des Oberbürgermeisters.

 

 

Eine Befristung der Vertretung bis zum Ablauf der Wahlperiode des Oberbürgermeisters ist nicht notwendig, da zum Zeitpunkt des Eintritts von Herrn Friedrich in den Ruhestand ein neuer Stellvertreter in der laufenden Wahlperiode zu wählen ist.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsvorlage 020_01_17 (44 KB)    
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