Vorlage - 019/2017
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die „Satzung über die Gemeinnützigkeit (Mildtätigkeit) des Heimattiergartens Wildpark Christianental in Wernigerode“ so zu überarbeiten, dass eine eindeutige Eintrittsregelung geschaffen wird.
- Der Eintrittspreis in den Wildpark soll sich an der derzeit geltenden Spendenregelung von 1 € /Person orientieren. Kinder und Inhaber/innen des Sozial- und Familienpasses des Landkreis Harz sollen freien Eintritt genießen.
- Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat Vorschläge, wie die Zuwegung zum Tierpark gestaltet werden kann, damit
- der Autoverkehr zum Gasthaus jederzeit möglich ist,
- die Besucher/innen jedoch deutlicher als bisher auf die Kassenstandorte hingewiesen werden und die Zahlungsmoral steigt.
- Der Oberbürgermeister prüft, ob der Betrieb des Wildparks als „Betrieb gewerblicher Art“ möglich und für die Stadt vorteilhaft wäre. Er informiert den Stadtrat über das Ergebnis der Prüfung.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Verringerung des Defizits um 80.000 € / jährlich im Produkt 2.5.3.01 | Wildpark
Begründung:
Der Wildpark zählt nach Angaben der Stadt geschätzte 200.000 Besucher pro Jahr (Quelle: http://www.wernigerode.de/de/sehenswertes-mobil/wildpark-christianental-20024349.html) und generiert derzeit – dank des Engagements der Mitarbeiter/innen –Einnahmen von ca. 40.000 €. Bis vor wenigen Jahren lagen die jährlichen Einnahmen bei nur 20.000 €.
Trotzdem ist die defizitäre Situation unbefriedigend. Stellt man Besucherzahlen und Einnahmen gegenüber, wird klar, dass offensichtlich 80% (!) der Besucher/innen die Zahlung des – auf freiwilliger Basis - geforderten Benutzungsentgeltes von 1 € verweigern. Dies schmerzt umso mehr, als die Stadt gegenwärtig größere Investitionen in die Infrastruktur die Wildparks nicht finanzieren kann.
Die Verweigerungshaltung der Besucher/innen hat m.E. vor allem zwei Gründe:
- Den Besucher/innen gegenüber wird nicht klar kommuniziert, ob das Spazieren durch den Wildpark Christianental kostenpflichtig ist oder nicht. Während auf der Internetseite des Fördervereins (http://www.christianental.de/tierpark.html) auf einen Eintrittspreis von 1 € pro Person hingewiesen wird, bekommen Besucher der Website der WTG die Auskunft, dass der Eintritt frei ist, und eine Spende erbeten wird (www.wernigerode-tourismus.de/sehenswertes/parks-und-gaerten/wildpark-christianental.html ). Auf dem Kommunalportal der Stadt sind zum Thema Eintritt keinerlei Auskünfte zu finden (http://www.wernigerode-tourismus.de/sehenswertes/parks-und-gaerten/wildpark-christianental.html).
- Es existiert derzeit keine Benutzungsordnung, welche Grundlage einer Eintrittsregelung sein könnte.
Diese Rechtsunsicherheit soll mit der Überarbeitung der bestehenden Satzung beendet werden.
Der Wildpark Christianental soll auch in Zukunft den offenen Charakter behalten. Eine Einzäunung oder eine „Vergatterung“ der Eingänge kommt deshalb nicht in Betracht. Durch verbesserte Hinweise auf die Kassenstandorte und eine Neugestaltung der Eingangssituation sollte jedoch die Motivation der Besucher/innen zur Zahlung an den Kassen des Vertrauens gesteigert werden. Ziel sollte es sein, 75%-80% der Besucher/innen zur Zahlung an den (unbemannten) Kassen zu veranlassen.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob durch die Deklaration als „Betrieb gewerblicher Art“ Vorteile durch den Vorsteuerabzug (z.B. bei den anstehenden Investitionen) erzielt werden können.
Gez. Schatz
Stadtrat
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Anlagen: | ||||
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1 | Abschlussbericht_Wildpark_Christianental_20.07._PDF (3020 KB) | ||
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2 | Änderungsvorlage 019 (46 KB) |