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Vorlage - 006/2017  

Betreff: Neufassung der Parkgebührensatzung der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Fröhlich
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
31.01.2017 
01./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
07.02.2017 
01./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses geändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
09.03.2017 
03./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
23.02.2017 
01./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.03.2017 
03./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Vorberatung
25.04.2017 
03./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
04.05.2017 
03./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses 058/2016.

2. Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Parkgebührensatzung.

        


Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Mehreinnahmen in Höhe von 35.000 Euro in der Buchungsstelle 5.4.6.01.4321000

      


Begründung:

 

Zu 1.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Beschluss 058/2016 wurde eine entsprechende Änderungsvorlage 058/01/2016 beschlossen, welche im Wesentlichen eine Angleichung der Regelungen in der Kernstadt und dem Ortsteil Schierke zum Ziel hatte. Für den vollständigen Wegfall paralleler Regelungen wären weitere Änderungen im ursprünglichen Satzungstext notwendig gewesen, welche jedoch seitens der Verwaltung redaktionell nicht vorgenommen werden konnten. Aus diesem Grund ist es notwendig, den bisherigen Beschluss 058/2016 nebst Änderungen aufzuheben und durch einen neuen und vollständigen Satzungstext zu ersetzen, damit eine Veröffentlichung der Satzung erfolgen kann.

 

Zu 2.

Im Zuge der Angleichung der Gebührenpflicht für die bewirtschafteten Park- und Stellflächen in der Stadt Wernigerode und ihrer Ortsteile, insbesondere mit den Regelungen im Ortsteil Schierke, soll mit der Erweiterung der Gebührenpflicht eine Vereinfachung und eine klare Strukturierung der Kostenpflicht für das Parken erreicht werden.

 

Die Erweiterung der Gebührenpflicht auf die bisher gebührenfreien Sonn- und Feiertage hat insbesondere das Ziel, die öffentlichen Parkplätze, welche vorrangig für die Besucher und Touristen unserer Stadt konzipiert sind, wieder für diesen Zweck zur Verfügung stellen zu können und einem unkontrolliertem Zulauf dieser Flächen, durch gebührenfreies Parken, vorzubeugen. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen finden ganzjährig im Stadtgebiet Veranstaltungen statt, welche auch gern von auswärtigen Besuchern wahrgenommen werden. Um hierfür ein angemessenes Parkangebot zur Verfügung stellen zu können, ist es erforderlich, gerade an diesen Tagen das Parkraumangebot u. a. durch eine Gebührenpflicht zu regulieren.

 

Die aus dieser Erweiterung der Gebührenpflicht resultierenden Mehreinnahmen können verwandt werden, um teilweise den Effekt von höheren Kosten im Falle einer Umsatzbesteuerung von Parkgebühren aus selbständigen Parkplätzen abzufedern und somit einer massiven Gebührenerhöhung entgegenzuwirken.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsvorlage 006_01_17 (77 KB)    
Anlage 3 2 Änderungsvorlage 006_02_17 (47 KB)    
Anlage 4 3 Änderungsvorlage 006_03_17 (52 KB)    
Anlage 2 4 Parkgebührensatzung der Stadt Wernigerode neu (72 KB)    
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