Vorlage - 093/2016
|
|
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wernigerode über das Erheben von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung).
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme:
8.297.683,84 €Gesamtaufwand/ Defizit in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für Kinder
Aufwendungen:
5.436.799,84 €Aufwand/ Defizitanteil der Stadt Wernigerode in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und 3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für Kinder
Erträge:
2.860.884,00 €Erträge aus Kostenbeiträgen in den Produkten 3.6.5.01.4321000 und
3.6.5.02.432100 inklusive der Mehreinnahmen von 333.000,00 € aus der vorliegenden Beschlussvorlage
Begründung:
Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt ist zum 01.08.2013 in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten (GVBl. LSA Nr. 2/2013, S. 38 ff.). Mit Wirkung der Gesetzesänderung werden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern mit dem gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen von der Stadt Wernigerode Kostenbeiträge festgelegt. Die Höhe der Kostenbeiträge darf für die Personensorgeberechtigen in der Höhe nicht den Eigenanteil der Stadt Wernigerode übersteigen. Um einem flexiblen Angebot von Betreuung zu entsprechen, ist der Kostenbeitrag für unterschiedliche Betreuungsbedarfe und für differenzierte Altersgruppen ermittelt worden. Grundlage dafür bildet die Kostenrechnung aller Tageseinrichtungen auf dem gemeindlichen Gebiet der Stadt Wernigerode.
In dieser Kostenrechnung sind die vom Land Sachsen-Anhalt angekündigten erhöhten Pauschalen der Zuweisungen für 2017 eingerechnet.
Der durchschnittliche Anteil, der durch die Stadt Wernigerode getragen wird, und die durchschnittlichen Kostenbeiträge für die Personensorgeberechtigten 2017 bilden sich wie folgt ab:
pro Betreuungsplatz | Durchschnittliches monatliches Aufwand/ Defizit Summe | Durchschnittliches monatliches Defizit getragen durch die Stadt | Durchschnittlicher monatlicher Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten |
Kinderkrippe | 589,34 € | 419,62 € | 169,73 € |
Kindergarten | 367,64 € | 228,94 € | 138,70 € |
Hort | 156,79 € | 95,27 € | 61,52 € |
Die vorgeschlagenen Kostenbeiträge liegen deutlich unter den 50 v.H. des Defizites, der als gemeindlicher Anteil an der Finanzierung eines Betreuungsplatzes mindestens aufzubringen ist.
Betreuungsplätze
| Gesamtaufwand/ Defizit | getragen durch die Stadt Wernigerode | Anteil der Personensorgeberechtigten Kostenbeiträge |
Kinderkrippe | 3.240.206,87 € | 2.307.050,87 € | 933.156,00 € |
Kindergarten | 3.754.385,26 € | 2.337.965,26 € | 1.416.420,00 € |
Hort | 1.303.091,71 € | 791.783,71 € | 511.308.00 € |
Die Gesamtbeträge der Kosten für die Stadt Wernigerode und für die Personensorgeberechtigten betragen im Kalenderjahr 2017:
8.297.683,84 € 100 %Gesamtdefizit in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und 3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für
Kinder
5.436.799,84 € 64 %Defizitanteil der Stadt Wernigerode in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und 3.6.5.02 eigene
Tageseinrichtungen für Kinder
2.860.884,00 € 36 % Erträge aus Kostenbeiträgen in den Produkten 3.6.5.01.4321000 und
3.6.5.02.432100
Die vorgeschlagenen Kostenbeiträge erfüllen die gesetzliche Vorgabe. Die Personensorgeberechtigten tragen im Durchschnitt 36 v.H. des verbleibenden Finanzbedarfes der Kosten für einen Betreuungsplatz auf dem gemeindlichen Gebiet, nach Abzug der Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Harz.
Das entspricht einem Anteil von 20 v.H. an den Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes. Die Stadt Wernigerode beteiligt sich zu 64 v. H. an den Kosten des verbleibenden Defizits.
Die Stadt Wernigerode erhebt gemäß § 13 Abs.2 des KiFöG LSA und § 1 Abs.1 des KAG LSA für die Betreuung von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode einheitliche Kostenbeiträge. Veränderungen in den Kostenbeiträgen treffen somit für die Personensorgeberechtigten in kommunalen und in freien Trägerschaften zu.
Ausgehend von den differenzierten in der Kostenrechnung detailliert erfassten Betreuungsbedarfen werden ab 01.01.2017 folgende Kostenbeiträge vorgeschlagen:
Kinderkrippe
Betreuungsstunden | bisheriger Kostenbeitrag pro Monat in Euro | neuer Kostenbeitrag pro Monat in Euro |
bis 5 Stunden täglich/ 30 Wochenstunden | 105 | 110 |
bis 7 Stunden täglich/ 35 Wochenstunden | 133 | 150 |
bis 8 Stunden täglich/ 40 Wochenstunden | 147 | 168 |
bis 9 Stunden täglich/ 45 Wochenstunden | 169 | 196 |
bis 10 Stunden täglich/ 50 Wochenstunden | 191 | 225 |
Je zusätzliche Stunde ab 10 Stunden |
| 30 |
Kindergarten
Betreuungsstunden | bisheriger Kostenbeitrag pro Monat in Euro | neuer Kostenbeitrag pro Monat in Euro |
bis 5 Stunden täglich/ 30 Wochenstunden | 73 | 77 |
bis 7 Stunden täglich/ 35 Wochenstunden | 100 | 111 |
bis 8 Stunden täglich/ 40 Wochenstunden |
114 |
128 |
bis 9 Stunden täglich/ 45 Wochenstunden | 128 | 144 |
bis 10 Stunden täglich/ 50 Wochenstunden | 144 | 163 |
Je zusätzliche Stunde ab 10 Stunden |
| 20 |
Hort
Betreuungsstunden | bisheriger Kostenbeitrag pro Monat | neuer Kostenbeitrag pro Monat in Euro |
Frühhort im Einzelvertrag bis zu 2 h täglich/ 10 Wochenstunden |
6,00 € | 11 |
Hort an der Freien Grundschule
bis zu 6 h täglich/ 30 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/ 50 Wochenstunden in der Ferienzeit |
| 70 |
Regelhort
bis zu 5 h täglich/ 25 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/50 Wochenstunden in der Ferienzeit |
48,00 € | 62 |
Hort an der Ganztagsgrundschule Stadtfeld
bis zu 4 h täglich/ 20 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/ 50 Wochenstunden in der Ferienzeit | 27,00 € zuzüglich pro Woche 5,25 € | 50 |
Gastkind- Ferienbetreuung
bis zu 10 h täglich/ 50 Wochenstunden als Einzelvertrag im Rahmen freier Kapazitäten | pro Woche 15,00 € | 25 |
Bei einem nachgewiesenen Bedarf können neben allen angebotenen Betreuungsumfängen auch Ausnahmeregelungen im Einzelfall getroffen werden.
Folgende Förderungen behalten gemäß KiFöG LSA für Familien ab dem 01.01.2017 ihre Gültigkeit:
Gemäß §13 Abs.4 KiFöG LSA begrenzt sich für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei und mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, der gesamte Kostenbeitrag auf 160 v.H. des Kostenbeitrages des ältesten Kindes (ausgenommen schulpflichtige Kinder). Für Familien mit mehreren Kindern ergibt sich daraus eine deutliche Begrenzung der finanziellen monatlichen Belastung.
Maximale Kostenbeiträge für Familien mit mehreren Kindern gem. § 13 Abs. 4 KiFöG LSA:
Betreuungs-umfang | ältestes Kind Kinderkrippe
| 2. Kind der Familie | weitere Kinder | ältestes Kind Kindergarten
| 2. Kind der Familie
| weitere Kinder |
bis zu 5h | 110 € | 66 € | 0 € | 77 € | 46 € | 0 € |
bis zu 7 h | 150 € | 90 € | 0 € | 111 € | 67 € | 0 € |
bis zu 8 h | 168 € | 100 € | 0 € | 128 € | 77 € | 0 € |
bis zu 9 h | 196 € | 118 € | 0 € | 144 € | 86 € | 0 € |
bis zu 10 h | 225 € | 135 € | 0 € | 163 € | 98 € | 0 € |
Zusätzlich zur oben genannten Förderung der Familien gemäß §13 Abs.4 KiFöG LSA erhebt die Stadt Wernigerode bei gleichzeitiger Betreuung von weiteren Kindern der Familie in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege für ein schulpflichtiges Kind pro Familie den Kostenbeitrag in Höhe von
50 v.H. des Hortbeitrages.
Bei der Bewertung ist zu beachten, dass seit dem 01.01.2014 die Kostenbeiträge stabil waren und eine entsprechende Erhöhung der Kosten zu berücksichtigen ist.
Gaffert
Oberbürgermeister
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | Anlage Beschl.VL 039 2016 1. Änderung Satzung Kostenbeiträge Kindertageseinrichtungen (62 KB) |