Vorlage - 083/2016
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- Die Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich wird nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung aufgestellt.
- Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung und der Planzeichnung i. d. F. vom 27.09.2016 wird gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung (einmonatige Auslegung) durchgeführt.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Der Bauherr und Eigentümer des Grundstückes möchte ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück ist erschlossen und wird rechtlich gesichert an die öffentlichen Verkehrsflächen angeschlossen. Baurechtlich muss die Fläche als Außenbereichsfläche im Innenbereich eingeordnet werden. Daraus folgt ein Planungserfordernis nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Durch diese Rechtsgrundlage kann die Gemeinde einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist.
Durch § 34 Abs. 6 wird weiterhin festgelegt, dass bei Anwendung des § 34 Abs. 4 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden sind. Des Weiteren wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Ab. 4 sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Belange folgend aus der Baumschutzsatzung sind geprüft und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden.
Städtebauliche Belange sprechen nicht gegen die bauliche Entwicklung des Grundstückes, Teile der Fläche sind im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Weiterhin unterstützt auch die mögliche Entwicklung der Nachbarfläche des brach liegenden Hotels und dessen Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan die angedachte Wohnbauentwicklung an dieser Stelle.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
- Planzeichnung vom 27.09.2016
- Begründung vom 27.09.2016
- Satzung vom 27.09.2016