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Vorlage - 083/2016  

Betreff: Ergänzungssatzung Nr. 4 "Hornstraße" hier: Beschluss zur Aufstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Zagrodnik
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
24.10.2016 
09./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
10.11.2016 
07./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (083/16)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich wird nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung und der Planzeichnung i. d. F. vom 27.09.2016 wird gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung (einmonatige Auslegung) durchgeführt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

       


Finanzielle Auswirkungen:

keine

      


Begründung:

 

Der Bauherr und Eigentümer des Grundstückes möchte ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück ist erschlossen und wird rechtlich gesichert an die öffentlichen Verkehrsflächen angeschlossen. Baurechtlich muss die Fläche als Außenbereichsfläche im Innenbereich eingeordnet werden. Daraus folgt ein Planungserfordernis nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Durch diese Rechtsgrundlage kann die Gemeinde einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist.

 

Durch § 34 Abs. 6 wird weiterhin festgelegt, dass bei Anwendung des § 34 Abs. 4 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden sind. Des Weiteren wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Ab. 4 sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Belange folgend aus der Baumschutzsatzung sind geprüft und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden.

 

Städtebauliche Belange sprechen nicht gegen die bauliche Entwicklung des Grundstückes, Teile der Fläche sind im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Weiterhin unterstützt auch die mögliche Entwicklung der Nachbarfläche des brach liegenden Hotels und dessen Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan die angedachte Wohnbauentwicklung an dieser Stelle.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

- Planzeichnung vom 27.09.2016

- Begründung vom 27.09.2016

- Satzung vom 27.09.2016

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Ergänzungssatzung Nr 4_Anlage 1 Lageplan 2016-11-01 (10596 KB)    
Anlage 5 2 Ergänzungssatzung Nr 4_Anlage 2_Aufstellungsbeschluss_11-2016 (76 KB)    
Anlage 3 3 Begründung zur Ergänzungssatzung Nr4_Anlage 3_korrigiert (62 KB)