Vorlage - 079/2016
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- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 53 „Unterm Eichberg West“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 53 „Unterm Eichberg West“ i. d. F. vom 09.09.2016 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 23.06.2016 wurde öffentlich beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Unterm Eichberg West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Unterm Eichberg West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes sowie eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ geschaffen werden.
Beabsichtigt ist auf der ca. 0,4 ha großen Planfläche die Errichtung von bis zu 8 Wohnhäusern nördlich des Mühlgrabens auf einer Fläche zwischen Mühlgraben und der Straße „Am Eichberg“. Zusätzlich sollen unmittelbar südlich des Mühlgrabens zwei Ferienhäuser errichtet werden.
Der mit dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 23.06.2016 gebilligte Entwurf i. d. F. vom 30.05.2016 hat vom 08.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 zu jedermanns Einsicht in den Diensträumen im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung ausgelegen. Berührte Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2016 um Stellungnahme bis zum 15.08.2016 gebeten.
Im Ergebnis der Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen. Die Grundzüge der Planung wurden dementsprechend nicht berührt, sodass auf eine erneute Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4a BauGB verzichtet werden kann.
Damit hat der Bebauungsplan Nr. 53 „Unterm Eichberg West“ i. d. F. vom 09.09.2016 die inhaltliche und formelle Planreife für den Satzungsbeschluss erreicht.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
- Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenstellungnahmen (Abwägungstabelle)
- Planzeichnung und textliche Festsetzungen
- Begründung