Vorlage - 068/2016
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- Der Bebauungsplan Nr. 54 Wohnbebauung „Grasewanne“ hat das Ziel, im Ortsteil Reddeber ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13a BauGB aufgestellt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 25.01.2016 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.
- Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 25.01.2016 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Im Ortsteil Reddeber soll auf einer bisher unbebauten integrierten Fläche ein kleines Wohngebiet entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 Wohnbebauung „Grasewanne“, im Ortsteil Reddeber, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Der Bebauungsplan richtet sich sowohl nach den Zielen der Raumordnung als auch nach denen der Landesplanung. Der gültige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Mischgebiet aus, sodass eine Wohnbebauung möglich ist. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die bestehende, westlich verlaufende öffentliche Straße „Grasewanne“.
Derzeit wird das Areal des Bebauungsplans als Garten- und Grünland genutzt. Westlich und südlich grenzen Einfamilienhausgebiete und im Osten der Ortskern mit größeren Höfen an. Im Westen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch einen kleinen Graben und die Straße „Grasewanne“ begrenzt. Entlang des Grabens lassen sich hauptsächlich Gebüsche, auf der Fläche vor allem Obstbäume und Wiesenflächen vorfinden. Eine große Esche sowie eine große Silberweide in direkter Nähe zum Graben sollen erhalten bleiben. Eine Gartenlaube bzw. ein Bungalow befindet sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans, welche bzw. welcher dennoch zurzeit nicht mehr genutzt wird.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Zum einen soll mit Hilfe des Bebauungsplans Bauwilligen für ihr Vorhaben, im Plangebiet Wohneigentum zu schaffen, Rechnung getragen werden und zum anderen eine Nachverdichtung der vorhandenen umliegenden Bebauung erfolgen. Neben einem geringen Flächenverbrauch, sollen vor allem optimale Verhältnisse zur Gestaltung und die Anpassung an die vorhandene Bebauung des Ortes geschaffen werden.
Parallel zu der einmonatigen öffentlichen Auslegung im Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie auf der Internetseite der Stadt, werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
1. Planzeichnung, textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschrift
2. Begründung
3. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung