Vorlage - 034/2016
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Der Hauptausschuss beauftragt den Oberbürgermeister, das Pilotprojekt „City – Streife Wernigerode“ umzusetzen. Innerhalb eines 3-monatigen Erprobungszeitraums sind 2 Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes zwischen Donnerstag und Sonntag für jeweils 8 Stunden im Zeitraum zwischen
20:00 Uhr und 7:00 Uhr für Streifen- und Kontrollaufgaben variabel einzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwendungen:13.500 € in 1.2.2.01.5291000 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen)
Mehrerträge:13.500 € in 1.2.2.01.456.1000 (Bußgelder)
Begründung:
Das Pilotprojekt „City Streife Wernigerode“ soll primär die Aufgaben haben, eine Präsenz zu Schwerpunktzeiten zu ermöglichen, objektbezogene Absicherungen vorwiegend städtischer Einrichtungen zu ermöglichen und darüber hinaus perspektivisch eine Ergänzung in der anlassbezogenen Kommunikation mit dem Bürger darstellen.
Für den 3-monatigen Erprobungszeitraum ist vorgesehen, 2 Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes zwischen Donnerstag und Sonntag an jeweils 3 Tagen für 8 Stunden im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr für Streifen- und Kontrollaufgaben variabel einzusetzen. Ziel ist es hierbei, durch eine zielgerichtete Bestreifung vorgegebener Routen (z. B. zwischen Friedrichstraße und Stadtecke) bisher in den Frühjahrs- und Sommermonaten aufgetretenen Vandalismuserscheinungen entgegenzuwirken.
Ein weiteres Ziel des Pilotprojektes ist die Präsenz an bekannten Treffpunkten meist Jugendlicher (außerhalb des Arbeits- und Betätigungsfeldes der Stadtjugendpflege) zur Vermeidung von Vandalismus-, Ruhestörungs- oder Vermüllungserscheinungen.
Darüber hinaus soll so auch außerhalb der Dienstzeiten der Mitarbeiter des Ordnungsamtes beispielsweise die Einhaltung der StVO bezüglich des ruhenden Verkehrs an vorgegebenen Orten sichergestellt werden und entsprechende Ahndungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Dabei sollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Bereitschaftsdienst der Stadt Wernigerode Vorfälle aufgenommen, dokumentiert und angezeigt werden. Die Vorfälle sollen anschließend in der zuständigen Behörde weiterverfolgt und geahndet werden. Eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben ist ausdrücklich nicht das Ziel dieses Pilotprojektes.
Im Rahmen der Kontrolle städtischer Objekte, wie z. B. des Waldhofbades, sollen im Einsatzfall Ereignismeldungen an die zuständigen Behörden erfolgen und ggf. Personen, welche sich potentiell widerrechtlich dort aufhalten, im Rahmen des Hausrechtes bis zum Eintreffen der Polizei oder der städtischen Bereitschaft festgehalten werden. Auch hier sollen keine Befugnisse, welche über die Ausübung des Hausrechts hinausgehen, an einen Dritten übertragen werden.
Bei der Durchsetzung des Hausrechts kann eine einzelfallbezogene Unterstützung des Bereitschaftsdienstes der Stadt Wernigerode vorgesehen werden. Ebenso ist beispielsweise die stundenweise Unterstützung des Projektes „Sicherer Schulweg“ in Form von Schülerlotsen (welche durch den Sicherheitsdienst gestellt werden können) denkbar und möglich.
Ergänzt werden kann das Pilotprojekt in einer späteren Stufe der Erprobung, durch die Einrichtung einer sogenannten Behördenrufnummer, welche ggf. tagsüber durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes betreut wird und außerhalb der Dienstzeiten durch die Bereitschaft der Stadt Wernigerode bzw. durch einen Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes. Darüber hinaus, kann ebenfalls ergänzend die sogenannte Aufschaltung von Melde- und Alarmierungsanlagen auf die Zentrale des Sicherheitsdienstes erfolgen, um eine effektive und zügige Meldung, Kontrolle und Reaktion zu ermöglichen.
André Weber
Stadtrat
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1 | Änderungsvorlage 034_01_2016 (55 KB) |