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Vorlage - 021/2016  

Betreff: Bebauungsplanverfahren Nr. 52 Wohngebiet "Sennhütte", Eisenberg
hier: Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lehnigk
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 61
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
07.03.2016 
03./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
17.03.2016 
02./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (021/2016)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg hat das Ziel, in der Stadt Wernigerode ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13 a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i.d.F. vom 17.02.2016 wird mit beigefügter Begründung und artenschutzrechtlicher Beurteilung gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit Begründung und artenschutzrechtlicher Beurteilung i.d.F. vom 17.02.2016 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (einmonatige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

      


Finanzielle Auswirkungen:

keine

       


Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Damit wird dem Wohnbedarf der Bevölkerung Rechnung getragen.

Das ca. 2,0 ha große Plangebiet liegt im westlichen Siedlungsbereich von Wernigerode und grenzt im Norden und Westen unmittelbar an die Straße „Eisenberg“ an. Das Plangebiet befindet sich zwischen bestehenden Wohngrundstücken, die im Westen, Norden und Osten vorzufinden sind. Im Süden schließen zusammenhängende Waldflächen an den Geltungsbereich an (Landschaftsschutzgebiet).

Aufgrund der exponierten Lage, eignet sich das Gebiet am Eisenberg für die Entwicklung von hochwertigem Wohnraum. Infolgedessen dient die Aufstellung des Bebauungsplanes der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Da die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO unter 20.000 m² liegt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung erarbeitet werden. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Zudem wird auf die frühzeitige Beteiligung gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB verzichtet.

Das Plangebiet umfasst bereits bestehende Bauflächen im Siedlungsbereich von Wernigerode. Durch die Nachverdichtung des Siedlungsbereiches werden vorhandene Potenziale (Baulandreserven, Brachflächen und leer stehende Bausubstanz) genutzt, wodurch eine Zersiedelung der Landschaft vermieden wird. Es wird damit die Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen sowie die Innenentwicklung an einem integrierten Standort unterstützt. Des Weiteren werden die vorhandenen Gebäude innerhalb des Plangebietes teilweise saniert und modernisiert und somit in die Planung integriert. Infolgedessen wird das bestehende Wohnumfeld insgesamt aufgewertet.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode ist der Planbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche und in einem kleinen Teil als Fläche für Wald ausgewiesen. Zudem ist der nördliche Teil des Geltungsbereiches mit der Darstellung „Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB) – Zweckbestimmung: Auslaugungsgefährdete Bereiche und Erdfallgebiete“ überlagert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan dahingehende berichtigt, dass der südwestliche, kleinere Teilbereich von Fläche für Wald in Wohnbaufläche geändert wird. Da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, vielmehr kann dieser im laufenden Verfahren entsprechend berichtigt werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Planzeichnung
  2. Textliche Festsetzungen/örtliche Bauvorschrift
  3. Begründung
  4. Artenschutzrechtliche Beurteilung

 

 

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1.)_BP-52_Wohng.SennhütteEisenberg_17.02.16_Planzeichnung (1928 KB)    
Anlage 2 2 Anlage (2.)_BP-52_Wohng.SennhütteEisenberg_17.02.16_Planzeichnung_textl. Festsetzung (437 KB)    
Anlage 3 3 Anlage (3.)_Begrü_BP-52_Wohng.SennhütteEisenberg_17.02.16 (1802 KB)    
Anlage 4 4 Anlage (4.)_Eisenberg-WR_Artenschutzbeurteilung_17.02.16 (1372 KB)    
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