Vorlage - 016/2016
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Der Stadtrat beschließt für den Wegeneubau “Eichbergweg“ Auszahlungen von 86.200 € im Produkt 5.5.5.01.- Stadtforst Wernigerode-.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme:
Auszahlungen in der Buchungsstelle 5.5.5.01/3000.785200086.200 €
Einzahlungen in der Buchungsstelle 5.5.5.01/3000.681100030.400 €
Bereitstellung des Eigenanteils Deckung durch
Investitionspauschale(§ 16 FAG ) 6.1.1.01/8000.681100055.800 €
Begründung:
Waldwege dienen dem Aufschluss und der Nutzung von Waldbeständen. Sie sind Voraussetzung für Waldschutzmaßnahmen, für forstliche Betriebsarbeiten und die touristische Infrastruktur. Die Forstbetriebe benötigen befestigte Wege um Pflege- und Holzerntemaßnahmen bestands- und bodenschonend sowie effektiv / gewinnbringend durchzuführen.
Es ist vorgesehen, im Stadtforst Wernigerode im Bereich Eichenbergweg (westlich vom Mühlental) einen Forstweg auf einer Länge von ca. 1.400 m neu zu bauen. Das Erschließungsgebiet hat eine Größe von ca. 40 ha. Durch die Anlage dieses Weges verkürzt sich die durchschnittliche Holzrückeentfernung von über 800 auf unter 300 Meter. Allein dadurch werden Holztransportkosten, über einen Nutzungszeitraum von 30 Jahre des Weges, von ca. 22.500 € / 750 € jährlich eingespart.
Gleichzeitig ist in dem Waldgebiet mit erntekostenfreien Holzerlösen in Höhe von 360.000 € (über einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren) zu rechnen. Durch die geplante Befestigung des Weges (Schottermaterial) wird die Unterhaltung mit minimalem Aufwand möglich sein, so dass weitere Kosten in Höhe von voraussichtlich 15.000 € eingespart werden.
Am 30.7.2015 ging beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten(ALF) der Antrag auf Ausreichung von Fördermittel ein. Diesem Antrag wurde durch Bescheid vom 15.12.2015 entsprochen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1.1.2016 und endet am 30.12.2016.
Der Bescheid enthält die Auflage, dass der Zahlungsantrag / Verwendungsnachweis bis zum 28.10.2016 in Halberstadt einzureichen ist. Eine Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2017 ist nach Information des ALF nicht möglich.
Da die Bauzeit abhängig vom Wetter und von der Jahreszeit ist, wird die zur Verfügung stehende Zeit weiter eingeschränkt; bei hoher Bodenfeuchte oder im Winter kann nicht gearbeitet werden, eine Verkürzung der Bauzeit ist nicht möglich. Das bedeutet, dass die Maßnahme baulich bis zum September abgeschlossen sein muss, um sie wie vorgesehen im Oktober abzurechnen. Da die Auftragsvergabe 2 Monate dauert, muss sie möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im März, begonnen werden. Nur so kann der Zeitplan mit Baubeginn im Juni eingehalten werden. Dem steht der vorgesehene Haushaltsbeschluss im Frühjahr / Sommer entgegen.
Im Rahmen des Finanzausgleichs zahlt das Land diese Zuweisungen (Investitionspauschale) zur Finanzierung kommunaler Investitionen ohne Zweckbindung. Den Kommunen ist es in der vorläufigen Haushaltsführung nur gestattet, diese Mittel zur Gesamt- oder Anteilsfinanzierung von unabweisbaren Investitionen zu verwenden. Im Hinblick auf die im oberen Teil dargelegten wirtschaftlichen Auswirkungen, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite, die teilweise bereits im laufenden Haushalt zur Wirkung gelangen, erscheint diese Verfahrensweise hinreichend begründet. Ein tatsächlicher Aufschub würde den Verzicht der Fördermittel aus dem Bescheid vom 15.12.2015 nach sich ziehen und damit unwirtschaftlich sein.
Der Beschluss würde den Forstbetrieb in die Lage versetzen, eine VOB-Vergabe durchzuführen und den geplanten Zeitablauf für die Baumaßnahme einzuhalten.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde vom Forstamt Wippra bestätigt; die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt ebenfalls vor. Die Projektierung und die Baubetreuung erfolgen durch ein spezialisiertes, regionales Ingenieurbüro.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
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1 | Anlage Beschluss 016-2016 Karte (1355 KB) |