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Vorlage - 013/2016  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus
hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lehnigk
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 61
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
15.02.2016 
02./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
17.03.2016 
02./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (013/2016)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus in der Fassung vom 03.07.1991 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird begrenzt durch die Ringstraße, Pfarrstraße, Albert-Bartels-Straße und die Bahnhofstraße, heute Gustav-Petri-Straße.

 

  1. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

                   


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

               


Begründung:

Die Festsetzungen des bestehenden und rechtskräftigen aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wurden seinerzeit noch aus der Annahme heraus getroffen, das kulturelle Raumangebot der Stadt Wernigerode langfristig zu bewahren und qualifiziert zu erweitern. Aus diesem Grund beabsichtigte der Landkreis Wernigerode das Gelände um das ehemalige Kreiskulturhaus und den im Rohbau befindlichen Saalbau, damals begrenzt durch die Ring-, Pfarr-, Bahnhofs- und Albert-Bartels-Straße, im Rahmen einer Investorenausschreibung komplex und umfangreich zu bebauen.

 

Um hierfür das erforderliche Planungsrecht zu erlangen wurde für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 09 aufgestellt und zur Rechtskraft gebracht. (Veröffentlichung Wernigeröder Zeitung am 17.02.1992 / Harzer Volksstimme am 18.02.1992)

Der Bebauungsplan ist unter der Annahme entstanden, die vorhandenen Gebäude des ehemaligen Kulturhauses mit einzubeziehen und durch wesentliche Quartiersbebauungen zu ergänzen, die sich in Baukörperfestlegungen darstellten.

 

Im Rahmen der konkreten Planungsüberlegungen der Gesamtinvestition wurde jedoch festgelegt und entschieden, die vorhandenen Baulichkeiten nicht weiter zu verwenden und abzureißen. Damit entstanden vollkommen neue Bebauungsstrukturen und Funktionsverteilungen im Plangebiet. Diese wurden in Folge mit entsprechenden Baugenehmigungen umgesetzt.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes entsprechend erfolgte nicht. Somit entspricht die heutige Bebauung weder formell noch baulich den Inhalten und Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 09. Die Genehmigung von Nutzungsänderungen wird dadurch deutlich erschwert bzw. kann unter Umständen nicht genehmigungsfähig sein.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes soll diese integrierte, nun mehr seit über 20 Jahren im Bestand befindliche städtebauliche Struktur dem planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugeordnet werden.

 

Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist eine Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 zu erarbeiten, die dann nach einem Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahmen gegeben wird. Nach Auswertung dieses Verfahrensschrittes erfolgt dann der abschließende Satzungsbeschluss durch den Stadtrat. Dieser ist im folgendem ortsüblich bekannt zu machen zur Ernennung seiner Rechtskraft.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister 

 

 

 

Anlage

1. Geltungsbereich des Aufhebungsgebietes

2. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 09 (Planzeichnung)               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Geltungsbereich des Aufhebungsgebietes (1945 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 09 (Planzeichnung) (2632 KB)